Entscheidend ist was auf der Gabel steht. Siehe Post #27. Die Federgabeln beim ST5 sind immer von WREN, sofern nicht jemand eine Fremdgabel eingebaut hat. Das Label WREN müsste auf der Gabel auch zu sehen sein.
|
WREN Federgabelbruch: Freiwilliger Rückruf ST3, ST5, ST7
|
|
Entscheidend ist was auf der Gabel steht. Siehe Post #27. Die Federgabeln beim ST5 sind immer von WREN, sofern nicht jemand eine Fremdgabel eingebaut hat. Das Label WREN müsste auf der Gabel auch zu sehen sein.
23.01.2026, 18:49
Für die Seriennummer lohnt übrigens auch ein Blick in das Serviceheft in der OMNI-APP.
1. unten rechts auf das Profil, 2. dann Serviceheft 3. und Gabel: " Verfügbarkeit: Ende Februar, Anfang März? " Geht eigentlich gar nicht. Wie lange brauchen die denn. um ein paar Rohre zu fertigen? Soweit ich das verstanden habe, soll nur das obere "Rohr" ausgetauscht werden:
23.01.2026, 19:41
(21.01.2026, 18:42)Winnitwo schrieb: Hallo, wenn also bei mir Habe nun mit meinem Händler gesprochen, er hatte wirklich vergessen, die Gabel im System nachzutragen. Nun steht sie drin, mal sehen ob Stromer nun reagiert....Leider ist es eine der betroffenen Seriennummern
24.01.2026, 18:33
(23.01.2026, 18:49)Scultetus schrieb: " Verfügbarkeit: Ende Februar, Anfang März? " Geht eigentlich gar nicht. Wie lange brauchen die denn. um ein paar Rohre zu fertigen? Ich meine dass das obere Rohr, die Krone (Brücke) und die Dämpferrohre rauskommen. Alles weitere soll übernommen werden….
25.01.2026, 22:31
Hallo zusammen,
ich finde den gesamten Rückrufprozess sehr merkwürdig und ehrlich gesagt auch problematisch. 1. „Freiwilliger“ Rückruf Warum freiwillig? Der Eindruck entsteht, dass Stromer damit möglicherweise rechtliche Schritte vermeiden möchte. Bei einem sicherheitsrelevanten Thema wirkt diese Wortwahl zumindest fragwürdig. 2. Art der Kommunikation Auch die Kommunikation überzeugt nicht. Nach einer ersten Bestandsaufnahme sollte es heutzutage möglich sein, den betroffenen Kunden zumindest eine halbwegs konkrete Liefer- oder Austauschwoche zu nennen. Die aktuelle Informationslage ist für mich nicht nachvollziehbar. 3. Kosten und Unannehmlichkeiten Sich für Unannehmlichkeiten zu entschuldigen ist nett, bringt den Endverbraucher aber faktisch keinen Schritt weiter. Das Problem bleibt vollständig beim Kunden hängen. Da das Fahrzeug zugelassen ist, im Straßenverkehr bewegt wird und versichert sein muss – bei mir inklusive Rechtsschutz – muss ich mir inzwischen ernsthaft die Frage stellen, ob rechtliche Schritte notwendig sind. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass diese Art des Vorgehens rechtlich unbedenklich ist. Hat jemand von euch bereits einen Anwalt eingeschaltet oder rechtliche Schritte geprüft? (25.01.2026, 22:31)Matti schrieb: ....Hat jemand von euch bereits einen Anwalt eingeschaltet oder rechtliche Schritte geprüft? Zitat:1. „Freiwilliger“ Rückruf Weil es kein behördlich angeordneter Rückruf ist sondern aufgrund eines Mangels mit möglichen Verletzungsfolgen betroffene Kunden direkt vom Hersteller informiert werden. Zitat:2. Art der Kommunikation In der Stromer-FAQ und auch auszugsweise hier im Thread sind die wichtigsten Fagen beantwortet. 6500 Gabeln sind nicht von jetzt auf sofort produziert und müssen vor Einsatz auch wieder eine Prüfung durchlaufen. All das dauert. Weiter wird der physische Austausch nicht von der myStromerAG dirket gemacht, sondern passiert über das Händlernetz. Dort bestimmen die Arbeitskapazitäten die Wartezeit. Allgemein scheinen die generell recht hoch zu sein. NB: Für den anliegenden OMNI 4G Austausch bei meinem ST3 war erst 2 Monate nach Anmeldung ein Werkstatttermin verfügbar. Bei meinem Specialized Vado drufte ich 6 Wochen warten für einen Updatetermin der Firmware. Bei meinem Honda E war das Bremssensormodul von einem Rückruf betroffen. Vom Schreiben (Papier) an mich, bis es schliesslich von der Garage ersetzt werden konnte, vergingen 2 Monate! Zitat:3. / 4. Kosten und Unannehmlichkeiten / rechtliche Schritte Das Problem bleibt zwangsläufig beim Kunden hängen. Das ist generell bei solchen Rückrufen so, ganz gleich um weches Produkt es sich handelt. I.d.R. werden immer nur die Material- und Arbeitskosten übernommen. [*]Nutzungsausfallschäden sind in der Schweiz schwer durchzusetzen, wenn kein konkreter finanzieller Schaden oder keine Verletzung eingetreten ist. Es müssten konkrete, bezifferbare Schäden nachgewiesen werden können. Stromer wird voraussichtlich argumentieren, dass sie durch den Rückruf und die Reparatur ihrer Verpflichtung nachkommen. Du kannst deine Rechtsschutzversicherung um Rat fragen. Ich denke aber nicht, dass dort die Antworten viel anders ausfallen. Die machen nämlich immer eine Kosten-Nutzenberechnung aufgrund der Rechtslage. Kann sein, dass sie dir aber eine kleine Entschädigung anbieten, ansonsten aber den Ball flach halten.
26.01.2026, 07:50
(25.01.2026, 22:31)Matti schrieb: Hallo zusammen, Moin, ich finde es aktuell auch nicht besonders super diese Situation. Insbesondere wenn man so dürftige gar keine Infos bekommt seitens Hersteller. Ich habe meine persönliche Situation selbst mit einem Anwalt geprüft. Mein Rad ist vom 4.11.25 frisch gekauft und steht nun mit 700km in der Werkstatt. Ich habe das Recht vom Kaufvertrag zurück zutreten bzgl des Sachmangel, was rechtlich machbar ist. Vor Gericht hätte ich bestimmt eine Chance, da mein Rad beim Kauf schon betroffen war. Nur die Frage ist, wie lange würde das dauern? Bleibt man auf den Kosten sitzen? Versucht man sich gegen einen Konzern durchzusetzen als Privatmann? etc. Man kann es versuchen da rechtliche Geschütze aufzufahren das sollte man meiner Meinung nach mit einem Anwalt prüfen ob sich der Aufwand lohnt. Zumal wie hier schon beschrieben wurde, dass es kein behördlicher Rückruf ist. Mit meinem Händler habe ich eine Lösung gefunden (musste ihm die Lage auch erst klar machen..), wie ich aktuell zufrieden bin er stellt mir ein Leihrad zur Verfügung welches ich kostenlos nutzen kann inkl. Versicherung.
26.01.2026, 11:15
Die Tatsache, dass 6.500 Federgabeln nicht von heute auf morgen produziert werden können, ist völlig nachvollziehbar. Dennoch sollte zumindest ein ungefähres Zeitfenster genannt werden können. Ebenso ist es selbstverständlich, dass man in solchen Fällen direkt mit dem Händler spricht. Mein Händler ist allerdings – nicht erst seit diesem Rückruf – mit der Art und Weise, wie Stromer mit ihm umgeht, ebenfalls unzufrieden. Das ist kein Einzelfall und wirft aus meiner Sicht Fragen zur grundsätzlichen Kommunikationskultur auf.
Stromer positioniert sich klar im Premiumsegment. Dieser Anspruch sollte sich nicht nur im Preis widerspiegeln, sondern auch im Umgang mit Händlern und Kunden – insbesondere in kritischen Situationen wie dieser. Darüber hinaus wäre es interessant zu erfahren, welche Voraussetzungen für einen behördlich angeordneten Rückruf erfüllt sein müssen. Gerade bei Fahrrädern, die aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, halte ich Transparenz in diesem Punkt für sehr wichtig. Ich werde meine weiteren Möglichkeiten mal prüfen lassen...
26.01.2026, 14:28
Ich habe mal bei Stromer angefragt, ob man sich auch eine neue Federgabel einbauen lassen kann und die Mehrkosten gegenüber einer Reparatur dann selbst trägt.
Bisher habe ich keine Antwort erhalten. |
|
|