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WREN Federgabelbruch: Freiwilliger Rückruf ST3, ST5, ST7
#53
(31.01.2026, 01:15)bluecat schrieb:
(30.01.2026, 06:27)ST2-jsg schrieb: @Stromeur vom Forum speedpedelcreview.com hat das Thema aufgegriffen und einen Artikel dazu geschrieben. Hier der Link zum Original oder als [PDF] in Deutsch:

Rückrufaktionen von Speed-Pedelec-Gabeln_ Haben wir ein Problem mit den Standards_ Sylvia van Gaal @stromeur 6-11-2025 - [speedpedelecreview.com] -opt.pdf

Die Schulssfolgerung ist er typische EU-Refex: Ein Problem ist da = Wir brauchen ein neus Gesetz!

Es ist vollkommen untauglich, durch Ausweitung der Normen, Vorschriften, Prüfverfahren und Zertifizierungen das allgemeinen Problem des Technikversagens zu bekämpfen.

Es ist in der Technikgeschichte durchaus usus und macht auch Sinn, dass nach Unfällen Normen, Vorschriften, Prüfverfahren überprüft und ggf. angepasst werden. Schaut man z.B. in die Forensik nach Flugunfällen wird das sehr häufig gemacht.

Gemäss meinen Récherchen im WREN-Fall habe ich immer wieder gelesen, dass die Hersteller der Bikes beteuern, alle Normen eingehalten und die Zertifizierung erfolgreich durchlaufen zu haben. Die Häufung der Probleme (siehe #45) könnte durchaus mit dem Prüfverfahren zu tun haben.

Zitat:Der bessere Ansatzpunkt ist die Ausdehnung der Produkthaftpflicht auf den Nutzungsausfall!

Die Produkthaftpflicht greift nachdem ein Schaden entstanden ist. Im Falle eines Rückrufs aber nicht. Wird hingegen auch der Nutzungsausfall zum Haftplichtfall, sieht es für einen Hersteller anders aus. Das finazielle Risiko, potentiell mangelhafte Produkte auf dem Markt zu bringen, steigt. Und wie bei der Produkthaftpflicht führt es dazu, das die Hersteller von selbst für sichere Produkte sorgen.

Ich sage: Vorbeugen ist besser als heilen. Ob eine erweiterte Produktehaftpflicht auf den Nutzungsausfall in diesem Falle greift ist zumindest fragwürdig. Zumal das einem verletzten, oder schlimmer, toten Fahrer nicht mehr hilft. Kein Hersteller hat wohl Interesse, riskobehaftete Bauteile in seinen Bikes zu verbauen, gleich wie hoch die Produktehaftpflicht angesetzt ist. Er vertraut auf die vorgegeben Prüf- und Zertifizierungsverfahren. Sind diese mangelhaft müssen sie angepasst werden.
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RE: WREN Federgabelbruch: Freiwilliger Rückruf ST3, ST5, ST7 - von ST2-jsg - 04.02.2026, 16:57

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