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WREN Federgabelbruch: Freiwilliger Rückruf ST3, ST5, ST7
#49
(30.01.2026, 06:27)ST2-jsg schrieb: @Stromeur vom Forum speedpedelcreview.com hat das Thema aufgegriffen und einen Artikel dazu geschrieben. Hier der Link zum Original oder als [PDF] in Deutsch:

Rückrufaktionen von Speed-Pedelec-Gabeln_ Haben wir ein Problem mit den Standards_ Sylvia van Gaal @stromeur 6-11-2025 - [speedpedelecreview.com] -opt.pdf

Die Zusammenfassung von Sylvia ist ausgezeichnt
und lesenswert.

Die Schulssfolgerung ist er typische EU-Refex: Ein Problem ist da = Wir brauchen ein neus Gesetz!

Es ist vollkommen untauglich, durch Ausweitung der Normen, Vorschriften, Prüfverfahren und Zertifizierungen das allgemeinen Problem des Technikversagens zu bekämpfen.

Kaum ist die Norm für die Gabel da, bricht der Bremshebel. Kaum ist die Norm für Bremshebel da, bricht das Pedal ab... und jedes Mal stellt die EU mehr Beamte an, die mehr Normen, Vorschriften, Prüfverfahren und Zertifizierungen einfordern.

Der einzig garantierte Effekt ist, dass die Teile und somit das E-Bike teurer wird - und immer klarer wird, weshalb speedped und Twinner nicht in der EU erhältlich sind.

Der bessere Ansatzpunkt ist die Ausdehnung der Produkthaftpflicht auf den Nutzungsausfall!

Die Produkthaftpflicht greift nachdem ein Schaden entstanden ist. Im Falle eines Rückrufs aber nicht. Wird hingegen auch der Nutzungsausfall zum Haftplichtfall, sieht es für einen Hersteller anders aus. Das finazielle Risiko, potentiell mangelhafte Produkte auf dem Markt zu bringen, steigt. Und wie bei der Produkthaftpflicht führt es dazu, das die Hersteller von selbst für sichere Produkte sorgen.

Am Ende sind es immer die Hersteller, welche die potentiellen Schwachpunkte ihrer Produkte am besten kennen. Übrigens ist die Nutzungsausfall-Haftpflicht nichts neues: Bei Flugverspätungen gibt es schon länger eine Entschädigungspflicht.
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RE: WREN Federgabelbruch: Freiwilliger Rückruf ST3, ST5, ST7 - von bluecat - 31.01.2026, 01:15

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