29.11.2017, 15:21
Pedalenstrampler: schrieb:Bei den bisherigen beiden Akkus wurde weder das max. Garantiealter noch die max. Anzahl garantierte Ladezyklen erreicht. Stromer bestätigte sogar schriftlich den Defekt des 2. Akkus, wollte aber von einem weiteren Austausch in Garantie nichts wissen.
Die Sachlage in meinem Fall wurde von 2 Juristen begutachtet und beide bestätigten schriftlich meinen Garantieanspruch. Die Krux ist, dass ich wegen rund 1‘000 Fr. Streitwert keinen Gerichtsprozess anstosse. Das vermutet offenbar auch Stromer. So kaufen wir uns halt, wenn die selbstgekauften Akkuzellen auch mal durch sind, zwei andere E-Bike Marken.
Hier hätte sich eine Rechtsschutzversicherung gelohnt.