26.05.2011, 09:07
Gesten war eine andere Sache das Thema in Basel...
Ich sehe da etwa wie thomthom.
Hier die Fakten, wie ich sie sehe:
Es gibt einen breiten Konsens, das Einpsaren von Energie zu fördern. Trägt die Subventionierung von Eletrovelos dazu bei? Ob Elektrovelos ein Auswuchs der Wohlstandsgesellschaft sind, hängt natürlich von ihrem Einsatz ab:
a) Zusatzeinsatz oder Substitution?
b) Was wird Substituiert?
Im schlechtesten Fall wird anstelle des sonntäglichen Spaziergangs eine Runde mit dem Elektrovelo gedreht. Hier handelt es sich demzufulge um einen Zudatzeinsatz. Ohne Frage ist keine Berechtigung für eine Subvention erkennbar.
Im Idealfall wird der tägliche Arbeitsweg anstatt mit dem Auto neu mit dem Elektrovelo bewältigt und der Strom für den Akku
kommt aus erneuerbaren Energiequellen. Die sportliche Betätigung ergibt einen Zusatznutzen. Der Subventionsgrund liegt hier eindeutig vor.
Es ist gängige Praxis, auch Privatpersonen mit Subventionen bei ihren bestrebungen zu Unterstützen. Als Beispiele seine
genannt: Zusatzisolation am EFH oder die Installation einer Fotovoltaikanlage. Aus dieser Sicht steht dem Vorhaben in
Schaffhausen also auch nichts im Wege.
Der Umfang der Suvention pro Person / Elektrovelo wird vermutlich einige 100 Franken betragen, was ein Bruchteil der
Pauschalsubvention pro Steuerzahlenden für den ÖV darstellt. Also auch hier alles im grünen Bereich.
Bleibt als "Schwachpunkt" das Eingangs erwähnte Nutzerverhalten. Ein Lösungsansatz bietet die Proportinale Subvention: Wer einen 5'000 Franken-Bock kauft, erhält spürbar mehr als für ein 1'500 Franken Baumarkt Modell. Die hohe Eigenleistung wirkt als Garant für die tatsächliche Nutzung.
OK, die frei Wahl der Marke erachte ich für zwingend. Nur der ÖV hat ein Monopol.
Einen Exkurs zum Neidfaktor spar ich mir.
Ich sehe da etwa wie thomthom.
Hier die Fakten, wie ich sie sehe:
Es gibt einen breiten Konsens, das Einpsaren von Energie zu fördern. Trägt die Subventionierung von Eletrovelos dazu bei? Ob Elektrovelos ein Auswuchs der Wohlstandsgesellschaft sind, hängt natürlich von ihrem Einsatz ab:
a) Zusatzeinsatz oder Substitution?
b) Was wird Substituiert?
Im schlechtesten Fall wird anstelle des sonntäglichen Spaziergangs eine Runde mit dem Elektrovelo gedreht. Hier handelt es sich demzufulge um einen Zudatzeinsatz. Ohne Frage ist keine Berechtigung für eine Subvention erkennbar.
Im Idealfall wird der tägliche Arbeitsweg anstatt mit dem Auto neu mit dem Elektrovelo bewältigt und der Strom für den Akku
kommt aus erneuerbaren Energiequellen. Die sportliche Betätigung ergibt einen Zusatznutzen. Der Subventionsgrund liegt hier eindeutig vor.
Es ist gängige Praxis, auch Privatpersonen mit Subventionen bei ihren bestrebungen zu Unterstützen. Als Beispiele seine
genannt: Zusatzisolation am EFH oder die Installation einer Fotovoltaikanlage. Aus dieser Sicht steht dem Vorhaben in
Schaffhausen also auch nichts im Wege.
Der Umfang der Suvention pro Person / Elektrovelo wird vermutlich einige 100 Franken betragen, was ein Bruchteil der
Pauschalsubvention pro Steuerzahlenden für den ÖV darstellt. Also auch hier alles im grünen Bereich.
Bleibt als "Schwachpunkt" das Eingangs erwähnte Nutzerverhalten. Ein Lösungsansatz bietet die Proportinale Subvention: Wer einen 5'000 Franken-Bock kauft, erhält spürbar mehr als für ein 1'500 Franken Baumarkt Modell. Die hohe Eigenleistung wirkt als Garant für die tatsächliche Nutzung.
OK, die frei Wahl der Marke erachte ich für zwingend. Nur der ÖV hat ein Monopol.
Einen Exkurs zum Neidfaktor spar ich mir.