Dem Hinweis in den FAQ:
Zitat:Der Fahrzeugausweis kann nach erfolgter Umprogrammierung beim Strassenverkehrsamt kostenlos annulliert werden. Das Kontrollschild wird von der myStromer AG ohne Entgelt zurück genommen.
Auf der Rechnung des Strassenverkehrsamtes (Zürich) steht jeweils:
Wenn Sie das eingelöste Motorfahrrad nach dem 31. Mai ... nicht mehr in Verkehr setzen, wird die Rechnung hinfällig. Eine Meldung ist nicht nötig.
Somit könnte ich meinen 33er jetzt auf 25 drosseln und bei Bedarf wieder zum 33er upgraden lassen,
- das Kontrollschild erneut anschrauben (oder ein neues kaufen, falls die alte Nummer nach einer gewissen Zeit aus der Datenbank des StVA gestrichen wird),
- im StVA oder beim (zürcher) Mofahändler eine Vignette kaufen,
- den noch vorhandenen Fahrzeugausweis wieder im Akkufach deponieren
- und ohne weiteren Bürokram mit Helm auf
losfahren.
Sehe ich das falsch?
Auf der andern Seite frage ich mich, wie denn der Ordnungshüter feststellen will, welchen Stromertyp der helm-, kontrollschild- und ausweislose Stromerfahrer unter seinem Hintern hat, einen 25er oder einen 33er. Das geht wohl nur mit einer Probefahrt.
Somit wäre ich dann wieder so weit wie am Anfang meiner Stromerkarriere, als mein bestellter und gelieferter 25er jenseits von 30 km/h nicht so recht mit der Unterstützung aufhören wollte.
Ich muss unbedingt einen echten 25er ausprobieren, um ihn mit meinem 33er zu vergleichen.
Hier im Forum scheinen die 25er nicht / kaum vertreten zu sein, sodass eine® berichten könnte?