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Normale Version: Stromer FAQ zur E:Bike Gesetzesänderung 2012
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Im nachfolgenden PDF Dokument sind die wichtigsten Infos im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung aufgeführt.

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Bei Fragen steht Euch Christophe Wiedmer unter christophe.wiedmer@stromer.ch oder 0848 31 45 01 gerne zur Verfügung.
Hallo Walki

Ist dies von Thömus juristisch(!) abgeklärt worden und somit hieb- und stichfest?

Helmpflicht
Ein allfälliger Eintrag im Fahrzeugausweis „keine Helmpflicht“ wird mit diesem Gesetz hinfällig. Der Ausweis muss aber nicht ausgetauscht werden.
Die Info im FAQ betreffend Helmpflicht wurde vom ASTRA entsprechend bestätigt. Sämtliche Änderungen in der Verkehrsregelnverordnung VRV zu welcher auch die Helmpflicht gehört, gelten für alle E:Bikes mit einer Tretunterstützung von mehr als 25km/h. Ein Vermerk im Fahrzeugausweis schützt somit nicht vor dieser Änderung.
Dem Hinweis in den FAQ:
Zitat:Der Fahrzeugausweis kann nach erfolgter Umprogrammierung beim Strassenverkehrsamt kostenlos annulliert werden. Das Kontrollschild wird von der myStromer AG ohne Entgelt zurück genommen.
Auf der Rechnung des Strassenverkehrsamtes (Zürich) steht jeweils:
Wenn Sie das eingelöste Motorfahrrad nach dem 31. Mai ... nicht mehr in Verkehr setzen, wird die Rechnung hinfällig. Eine Meldung ist nicht nötig.

Somit könnte ich meinen 33er jetzt auf 25 drosseln und bei Bedarf wieder zum 33er upgraden lassen,

- das Kontrollschild erneut anschrauben (oder ein neues kaufen, falls die alte Nummer nach einer gewissen Zeit aus der Datenbank des StVA gestrichen wird),

- im StVA oder beim (zürcher) Mofahändler eine Vignette kaufen,

- den noch vorhandenen Fahrzeugausweis wieder im Akkufach deponieren

- und ohne weiteren Bürokram mit Helm auf Wink losfahren.

Sehe ich das falsch?

Auf der andern Seite frage ich mich, wie denn der Ordnungshüter feststellen will, welchen Stromertyp der helm-, kontrollschild- und ausweislose Stromerfahrer unter seinem Hintern hat, einen 25er oder einen 33er. Das geht wohl nur mit einer Probefahrt.

Somit wäre ich dann wieder so weit wie am Anfang meiner Stromerkarriere, als mein bestellter und gelieferter 25er jenseits von 30 km/h nicht so recht mit der Unterstützung aufhören wollte.

Ich muss unbedingt einen echten 25er ausprobieren, um ihn mit meinem 33er zu vergleichen.
Hier im Forum scheinen die 25er nicht / kaum vertreten zu sein, sodass eine® berichten könnte?
merci walki und christophe für diesen beitrag.

leider komme ich nicht drumherum einen helm, tragen zu müssen. ein kleiner vermuts tropfen bleibt mir allerdings, ich muss keinen "grässlichen" rückspiegel montieren, jupii....
ääm, da geht mir gerade noch so ein gedanke durch den kopf.

da ja die schlauen köpfe vom ASTRA, der meinung sind, dass da dermassen viel weniger schwere verletzungen gibt, mit der neuen helm plicht, so sollte eigendlich die umfallversicherung sofort günstiger werden ,oder nicht :ques:
Frage, werden die 48er in Zukunft auf 45kmh gedrosselt. Oder behält man die Trettuntersuetzung bis 48kmh bei?


PS habe auf die schnell keinen Beitrag gesehen zum dieses Thema.