12.03.2012, 12:39
ere: schrieb:... Haus einen Grundbuchauszug einreichen muss, in dem u.a. zu meiner Belustigung steht:
"... Bewilligung zur Einleitung von Hausabwasser in den Brünnibach". Der Eintrag datiert von 1945, ist jeweils auf einer halben A4-Seite näher erläutert, wurde nie gelöscht ... und ist heute längst durch übergeordnetes Recht ausser Kraft gesetzt.
Bei Grundbesitz mutiert merkwürdigerweis eine illegale Abgrabung oder Aufschüttung über die Jahre zurm gewachsenen Terrain und des Nachbars Trampelpfad zum Servitut...
Wenn aber nach 10 Jahren ohne Unfall rauskommt, dass Du kein Permis hast, gilt kein Gewohnheitsrecht sondern der Paragraph...