09.03.2012, 17:30
Zitat:Das was im Fahrzeugausweis steht muss gelten, wo bliebe sonst die Rechtssicherheit?Dazu kommt mir in den Sinn, dass ich den Baubehörden für jede Baueingabe an unserem Haus einen Grundbuchauszug einreichen muss, in dem u.a. zu meiner Belustigung steht:
"... Bewilligung zur Einleitung von Hausabwasser in den Brünnibach". Der Eintrag datiert von 1945, ist jeweils auf einer halben A4-Seite näher erläutert, wurde nie gelöscht ... und ist heute längst durch übergeordnetes Recht ausser Kraft gesetzt.