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Stromer 33&48 Rückspiegel-Zwang: Bundes-Schwachsin
#23
sessantanove: schrieb:Nö muss man nicht.

Der Ausweis muss aber nicht ausgetauscht werden.

Und als Polizist muss man davon ausgehen das, alles was im Fahrzeugausweis eingetragen ist, auch seine Gültigkeit hat.
Ich stimme Dir absolut zu. Das was im Fahrzeugausweis steht muss gelten, wo bliebe sonst die Rechtssicherheit. Dabei geht es mir gar nicht um die Frage, ob ein Helm Sinnvoll ist oder nicht, bin mit dem Stromer eigentlich immer mit Helm unterwegs. Es ist lediglich die Frage, ob es sein kann, dass Eintragungen im Fahrzeugausweis ungültig sind...
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Nachrichten in diesem Thema
Stromer 33&48 Rückspiegel-Zwang: Bundes-Schwachsin - von didi72 - 09.03.2012, 16:38

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