09.03.2012, 14:12
Stromeruser schrieb:Es wäre natürlich wünschenswert, wenn Thömus sich für seine bestehenden Kunden ev. unter Zuhilfenahme eines Juristen dafür einsetzen würde, dass zumindest für die jetzigen Besitzer die Besitzstandsgarantie gelten würde und wir bis zu einem Halterwechsel von der Helmtragpflicht ausgenommen wären.
Mein Tipp: E-Mail an Thömus.
Diese Aussage finde ich jetzt voll lächerlich.
Ich denke einfach dass du zu faul bist um einen helm - damit meine ich einen normalen velohelm - zu tragen. Gesetze müssen für alle gelten, vorallem was die Sicherheit anbelangt. Das ist ja im Autoverkehr auch so.
Dieses werweisen ob helm oder spiegel bringt doch nichts. Warten wirs doch einfach ab. Das wird sicher noch alles genau erläutert.