26.08.2022, 23:33
(25.08.2022, 19:53)Hannes Buskovic schrieb: Der wesentliche Punkt ist immer die Haftpflicht, hier ist der theoretische Schaden immer am höchsten.
Die Fragestellung ist also, besteht mit Bremsbelägen ohne ABE prinzipiell kein Versicherungsschutz, weil die Betriebserlaubnis des KFZ erlischt?
Wie nebenan angesprochen, halte ich die Leistungspflicht der Unfallversicherung für den heiklen Punkt.
Nicht wegen der Schadenhöde (Eigene Querschnittlähming vs. getötes Kleinkind) sondern wegen der Eintretenswahrscheinlichkeit.