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Steuerabzug (Schweiz) für Stromer zum Pendeln
#2
Fahrrad und Motorfahrrad gehen nur diese 700 pauschal.


Nur bei Auto oder Motorrad, kannst du ÖV abziehen (bzw. in Ausnahmefällen sogar km_Kosten).

Ich ziehe immer ÖV und Motorfahrrad ab, aber effektiv benutze ich es auch kombiniert (Stromer - Zug - Stromer).
(Dazu, dass man bei effektiver Benutzer von Fahrrad und ÖV beides abziehen darf, gibt es auch ein Bundesgerichtsurteil über einen Pendler aus Uster. Auto/Motorrad kann man ja nur in Ausnahmefällen wirklich abziehen...
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RE: Steuerabzug (Schweiz) für Stromer zum Pendeln - von speed85 - 24.05.2020, 00:42

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