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Einbau einer Federsattelstütze zulässig?
#3
Die G2 von BySchulz hat eine Zulassung für L1e Fahrzeuge und damit ist man versicherungstechnisch aus dem Schneider. (zumindest in der EU, Schweizer Gesetze kenne ich nicht)

http://byschulz.com/wp-content/uploads/2...180308.pdf

Stromer kann natürlich die Garantie nach Beleiben einschränken und auch das Fahren mit Krawatte ausschließen oder den Handschugtyp vorschreiben. Andererseits kannst Du im Garantiefall auch eine beliebige Geschichte erzählen.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Einbau einer Federsattelstütze zulässig? - von Cephalotus - 23.07.2019, 02:54

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