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Einbau einer Federsattelstütze zulässig?
#1
Liebe Mitstromer

Ich habe nun die ersten 1000 km mit meinem ST1X abgestrampelt und bin grundsätzlich sehr zufrieden mit dem Rad.
Auf meiner täglichen Pendelstrecke gibt es aber ein paar Stellen, die sich mit 45 km/h nicht so ganz komfortabel befahren lassen, zum Beispiel Radwege mit vielen Hügeln und Ausbrüchen durch Baumwurzeln.

Da die Federgabel von Stromer glaube ich um die 900€ kostet, wollte ich das nächst kleinere Übel in Angriff nehmen: Eine Federsattelstütze, Marke Cirrus Bodyfloat Kinekt 2.1 sollte es werden.
Ich habe gelesen, dass einige Stromer-Fahrer so eine Sattelstützte schon bei sich eingebaut haben.

Sicherhaltshalber habe ich aber direkt bei Stromer nachgefragt, ob der Einbau zulässig ist.
Die Antwort:

"Leider ist eine Federsattelstütze für das St1X nicht zulässig. Der Rahmen ist für die auftretenden Kräfte nicht ausgelegt. Beim Gebrauch von nicht zugelassenen Teilen erlischt die Garantie"  Sad

Auch unter den Versicherungsbedingungen der Enra steht "§7 Nicht versicherte Schäden und Gefahren: ... Schäden   auf   Grund   von nachträglichen Veränderungen/technischen Umbauten..."

Das ganze hat mich dann doch etwas irritiert, vor Allem die Antwort von Stromer.
Nur mal zu meinem Verständnis: Eine Federsattelstütze sorgt doch dafür, dass die auf den Fahrer wirkenden Kräfte bei Bodenunebenheiten gedämpft bzw. reduziert werden. Dadurch werden natürlich im gleichen Maße die Kräfte, die auf den Rahmen wirken, reduziert.
Wieso um alles in der Welt soll der Rahmen bei einer Federsattelstütze also unzulässig hoch belastet werden?


Wie seht ihr das?
An die jenigen, die eine Federsattelstütze eingebaut haben: Seit ihr euch des Problems bewusst, oder nehmt ihr das Risiko in kauf?
Klar, man kann, wenn es echt zu einem Schaden kommt, schnell die Original-Sattelstützte wieder einbauen, aber wenn es doch auffällt und man auf den Schaden trotz Garantie und Versicherung hängen bleibt, wäre das schon sehr mies.
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#2
(20.07.2019, 23:53)Legion 2.3 schrieb: "Leider ist eine Federsattelstütze für das St1X nicht zulässig. Der Rahmen ist für die auftretenden Kräfte nicht ausgelegt. Beim Gebrauch von nicht zugelassenen Teilen erlischt die Garantie"

Natürlich ist diese Aussage unfug; vermutlich ist auch der Gebrauch eines Montageständers nicht zulässig, weil...

Diese Auswüchse müssen wir leider hinnhemen, denn die Behörden nehmen es bei der Zulassung extremst genau. So kann das Werk selbst keine noch so kleine Modofikation tolerieren, denn ein findiger Konsument könnte daraus eine Schadenersatzforderung ableiten.

Konklusion: Du baust die BodyFloat einfach dran, und wenn's dich hinhaut, wird dein Unfallversicherer gewiss nicht als erstes nach einem Vorwand suchen, sich aus der Verantwortung zu stehlen.
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#3
Die G2 von BySchulz hat eine Zulassung für L1e Fahrzeuge und damit ist man versicherungstechnisch aus dem Schneider. (zumindest in der EU, Schweizer Gesetze kenne ich nicht)

http://byschulz.com/wp-content/uploads/2...180308.pdf

Stromer kann natürlich die Garantie nach Beleiben einschränken und auch das Fahren mit Krawatte ausschließen oder den Handschugtyp vorschreiben. Andererseits kannst Du im Garantiefall auch eine beliebige Geschichte erzählen.
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#4
Naja,
@ Legion:
Es kommt darauf an, ob du zulassungsrechtlich oder bezüglich der Herstellergarantie auf der sicheren Seite sein willst.
Was die Garantie des Herstellers betrifft, kann er diese selbst festlegen, da es eine freiwillige Angelegenheit ist.
Die Aussage seitens Stromer finde ich jedoch schlicht groben Unfug.
Was die Zulassung in Deutschland angeht:
Die Sattelstütze ist ein tragendes Bauteil und die Verwendung anderer als der bei Auslieferung montierten Sattelstützen ist entweder an eine typgeprüfte Sattelstütze gebunden (e-Nummer oder ABE) oder man muss die Sattelstütze bei Dekra oder TÜV eintragen lassen.
Es gilt prinzipiell: Alles ist erlaubt, solange es ein TÜV- oder Dekra-Prüfer absegnet.
Falls du einen Prüfer finden solltest, der dir ein Bambusrohr einträgt, wäre auch das erlaubt.
Fährst du mit einer Sattelstütze ohne e-Prüfnummer, ohne deutsche ABE und ohne Eintragung in den COC-Papieren, so fährst du ein KFZ mit erloschener Betriebserlaubnis, was im Zweifelsfall ein ärgerlicher und teurer Spaß sein kann.
Ich habe den relativ steinigen Weg beschritten und mir die Suntour SP12-NCX vom TÜV eintragen lassen.
Dazu musste ich zunächst bei Suntour die Prüfprotokolle nach DIN für die Sattelstütze anfordern (welche ich dankenswerter Weise auch prompt erhalten habe) und mit Rad, Sattelstütze und den Dokumenten beim TÜV vorfahren.
Amüsante Sache und dumme Blicke sind garantiert, wenn man vor der TÜV-Garage in der Schlange zwischen den Autos mit einem Fahrrad steht.   Big Grin 
Aber hat funktioniert.
Das COC wird nach der Prüfung neu ausgestellt samt Eintragung der abgenommenen Änderung.
Kostet ca. 100 Euro.

@ Cephalotus:
Diese Sattelstütze hat wirklich eine e-Prüfnummer?
Ich finde im verlinkten Dokument nur die Prüfung nach DIN, die aber eben die oben genannte Eintragung durch TÜV oder Dekra erfordert.
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#5
@Morpheus,

die Suntour SP12-NCX habe ich auch an meinem ST5.
Auch wenn Deine TÜV-Eintragung mir nicht helfen würde, könnte man nicht (D)eine Eintragung als Musterzulassung für baugleiche Bikes (ST2) nutzen?
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#6
Danke für den Input.

Ich war selber noch nie beim TÜV (hat beim Auto immer die Werkstatt erledigt), wie würde das praktisch ablaufen?
Man kann ja nicht mit montierter neuer Sattelstütze zum TÜV FAHREN, wäre ja im Zweifel illegal und im Schadensfall würde die Haftpflicht vielleicht zahlen.
Da das Stromer in meinem Auto keinen Platz findet, müsste ich mit der originalen Sattelstütze und neuer Stütze im Gepäck zum TÜV fahren, diese vor Ort montieren und dann abnehmen lassen?
Dazu brauche ich dann noch die Original-COC-Papiere des Stromers und ein DIN-Prüfprotokoll der Sattelstütze Undecided ....
Ganz schöner Aufwand für den legalen Einbau einer einfachen Federsattelstütze, vielleicht sollte ich es doch sein lassen.
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#7
Öl Was sind COC-Papiere? Ist die Thudbuster LT grundsätzlich zulässig?
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#8
Grundsätzlich zulässig ist doch mittlerweile die Bodyfloat, immerhin kann man die seit einiger Zeit direkt ab Werk mitbestellen.
Die Bodyfloat ist das Nonplusultra... was anderes wäre (in meinen Augen ) rausgeworfenes Geld. Bin mal Kurz nen st2 mit montierter Thusbuster LT gefahren. Das Teil empfand ich als grausam und würde da eher ohne federsattelstütze fahren

Gruß André
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#9
(29.04.2020, 00:00)Flachlandstromer schrieb: Grundsätzlich zulässig ist doch mittlerweile die Bodyfloat, immerhin kann man die seit einiger Zeit direkt ab Werk mitbestellen.
Die Bodyfloat ist das Nonplusultra... was anderes wäre (in meinen Augen ) rausgeworfenes Geld. Bin mal Kurz nen st2 mit montierter Thusbuster LT gefahren. Das Teil empfand ich als grausam und würde da eher ohne federsattelstütze fahren

Gruß André

Ich kann die Einschätzung von Flachlandstromer nicht unterstützen. Seit drei Monaten fahre ich die Cane Creek Thudbuster LT und bin sehr zufrieden. Vielleicht waren die falschen Dämpfer für dein Gewicht verbaut?
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#10
Die bySchulz taugt nix.... Da ist die Suntour ncx noch besser...
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