22.08.2015, 10:18
Chichi: schrieb:...die Rechtslage, spätestens wenn ich den Fall dem Richter vortragen würde, geht von Tatsachen aus.
Tatsache ist, dass ich behaupten werde einen nicht geeichten Tacho zu besitzen.
.........somit kann ich nur für die Situation in D sprechen und nicht für die in der Schweiz.
Da wirst du aber gnadenlos Schiffbruch erleiden .
Der freundliche Richter wird dich zunächst darüber aufklären, dass für die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit allein der Fahrer verantwortlich ist und sonst niemand. Wie du das machst ist allein dein Problem. Weder Stromer, der Tachohersteller, noch fehelende oder defekte Messeinrichtung oder fehlerhafte Tachoeinrichtungen kommen dafür in Betracht. Die können höchstens ein Indiz dafür liefern ob du vorsätzlich, grob Fahrlässig oder vielleicht nur fahrlässig gehandelt hast. Dann wirst du weiter erfahren, dass es noch den Begriff der angepassten Geschwindigkeit gibt, wofür auch ausschließlich der Fahrer verantwortlich ist, also dass die zulässige Geschwindigkeit keinesfalls immer die angepasst richtige Geschwindigkeit ist. Auch dafür wirst nur du selbst als Verantwortlicher in Betracht kommen.
Gruß Markus.