05.03.2019, 16:32
(02.03.2019, 16:14)lightrider schrieb: Wieso die Tempo-Vorschriften am E-Bike nicht gelten? Weil es keine Vorschrift gibt, dass ein Tachometer montiert sein muss (bzw. dieses Gerät auf km/h eingestellt sein muss).
Solange es das nicht gibt, können nur E-Biker rechtskräftig gebüsst werden, die ganz offensichtlich die Geschwindigkeit vorsätzlich überschreiten (zB in dem sie in der Tempo 30 Zone Autos überholen).
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das Tempolimit gilt unabhängig davon ob ein Tacho vorhanden ist oder nicht und ebenso unabhängig davon, welche Einheit ein vorhandener Tacho verwendet. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt gemäss StVo für alle Teilnehmer am Strassenverkehr. Es gibt auch andere Fahrzeuge wie (ältere) Traktoren, Autos etc., welche keinen Tacho haben. Auch diese müssen sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Entsprechende Gerichtsurteile findest du sicherlich auch mit der Hilfe einer amerikanischen Findemaschine. Der Anwalt deines Vertrauens wird dir das bestätigen.
Achtung, Klugscheisserei: E-Bikes gelten als Kraftfahrzeuge (Kleinmotorrad, fahren ohne Tretunterstützung) und S-Pedelecs als Leichtkrafträder (Klasse L1e‐B bei Zweirädern und L2e bei Dreirädern). Um ein solches zulassen zu können, ist ein Tachometer nötig. Pedelecs sind Fahrräder (§ 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes), Tachometer sind nicht vorgeschrieben. Die Zulassungsstelle deines Wohnorts hilft dir gerne weiter.
Mein Wissen ist vielleicht etwas veraltet, da ich ausgewandert bin. Daher nicht darauf verlassen, sondern beim Strassenverkehrsamt nachfragen.