27.09.2012, 16:41
Ich habe eine Frage betreffend der Rückstrahler Vorschrift...
Soweit ich weiss, muss vorne und hinten beim Bike eine Rückstrahlerfläche vorhanden sein (mit Aufklebern lösbar aber hässlich)
Hinten habe ich ja das Rücklicht, welches den Reflektor integriert hat, aber vorne beim E3 Licht, hat es keine Reflektorfläche....
Müsste ich jezt wirklich so einen (hässlichen) Reflektorkleber hinmachen, wenn ich "korrekt" rumfahren möchte?
(Obwohl mit meinem gebogenen Nummernschild ja auch nicht juristisch korrekt ist)
Soweit ich weiss, muss vorne und hinten beim Bike eine Rückstrahlerfläche vorhanden sein (mit Aufklebern lösbar aber hässlich)
Hinten habe ich ja das Rücklicht, welches den Reflektor integriert hat, aber vorne beim E3 Licht, hat es keine Reflektorfläche....
Müsste ich jezt wirklich so einen (hässlichen) Reflektorkleber hinmachen, wenn ich "korrekt" rumfahren möchte?
(Obwohl mit meinem gebogenen Nummernschild ja auch nicht juristisch korrekt ist)