08.05.2015, 11:22
Im Thread zum Supernova Taillight bin ich dazu gekommen, die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) der Schweiz zu lesen.
Dabei bin ich auf folgende Bestimmung für Motorfahrräder, worunter der Stromer ST2 als S-Pedelec ja fällt, gestossen:
Was sind Warnvorrichtungen nach Richtlinie 93/30/EWG?
Weil die kleine Fahrradklingel mit der Feder, welche mein Stromer hat, die nervt mich.
Wenn ich die mal brauche, ist garantiert die Feder verdreht und damit scheucht man ja nicht mal ein Reh weg...
==> Gibt es "Warnvorrichtungen nach Richtlinie 93/30/EWG", welche besser sind als eine übliche Fahrradklingel?
Dabei bin ich auf folgende Bestimmung für Motorfahrräder, worunter der Stromer ST2 als S-Pedelec ja fällt, gestossen:
Zitat:Art. 179bWeitere Anforderungen und Zusatzausrüstung
1 (...)
2 Anstelle einer Glocke ist eine Warnvorrichtung nach der Richtlinie 93/30/EWG zulässig.
Was sind Warnvorrichtungen nach Richtlinie 93/30/EWG?
Weil die kleine Fahrradklingel mit der Feder, welche mein Stromer hat, die nervt mich.
Wenn ich die mal brauche, ist garantiert die Feder verdreht und damit scheucht man ja nicht mal ein Reh weg...
==> Gibt es "Warnvorrichtungen nach Richtlinie 93/30/EWG", welche besser sind als eine übliche Fahrradklingel?