09.03.2012, 16:12
Stromeruser: schrieb:Nach meinem Wissensstand kannst du davon ausgehen, dass der Eintrag im Fz-Ausweis der neuen Gesetzgebung unterliegt und du auch einen Helm tragen musst.
Es wäre natürlich wünschenswert, wenn Thömus sich für seine bestehenden Kunden ev. unter Zuhilfenahme eines Juristen dafür einsetzen würde, dass zumindest für die jetzigen Besitzer die Besitzstandsgarantie gelten würde und wir bis zu einem Halterwechsel von der Helmtragpflicht ausgenommen wären.
Mein Tipp: E-Mail an Thömus.
Sofort unterschreib
Wobei ich sagen würde das bei einer Kontrolle das im Fahrzeugausweis stehende gilt und nichts anderes. Den beim Auto gilt auch das was eingetragen ist und nichts anderes.