29.01.2020, 00:41
(28.01.2020, 22:56)Flachlandstromer schrieb: ^^ wenn ich das jetzt richtig verfolgt habe hat User eweelz das Rad aber von ner Spedition erhalten und seiber aus dem Karton geholt.
In dem Fall ist die Anklage unzulässig weil er auf eigenes Risiko einen Schritt in der Lieferkette übersprungen hat. Und dieser Schritt beinhaltet auch die endabnahme
Nein. Du liegst falsch. Stromer hat das Bilke zu einem Stromer-Händler in Oldenburg geliefert. Der hat das Bike aufgebaut (und sogar noch einen Gepäckträger verbaut), wieder eingepackt und mir dann per Spedition geliefert.