20.08.2015, 09:50
...die Rechtslage, spätestens wenn ich den Fall dem Richter vortragen würde, geht von Tatsachen aus.
Tatsache ist, dass ich behaupten werde einen nicht geeichten Tacho zu besitzen.
Das was du meinst beizieht sich einzig und alleine auf verkehrsberuhigte Zonen an denen Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss. Dort darfst du einen Fußgänger als Maßstab gerne definieren.
In der 30-Zone wird das schon eher schwieriger.
Abgesehen davon will hier jemand mit dem Stromer nach D einreisen somit kann ich nur für die Situation in D sprechen und nicht für die in der Schweiz.
Tatsache ist, dass ich behaupten werde einen nicht geeichten Tacho zu besitzen.
Das was du meinst beizieht sich einzig und alleine auf verkehrsberuhigte Zonen an denen Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss. Dort darfst du einen Fußgänger als Maßstab gerne definieren.
In der 30-Zone wird das schon eher schwieriger.
Abgesehen davon will hier jemand mit dem Stromer nach D einreisen somit kann ich nur für die Situation in D sprechen und nicht für die in der Schweiz.