28.09.2012, 18:50
Geri: schrieb:Leider hat mir niemand auf die Garantiefrage betreffend Haltebügel geantwortet,.......könnte dies noch jemand nachholen?
Garantie
dieses teil liegt ganz klar in der 3 jährigen garantie leistung von stromer, weil es ist fest verbaut mit dem rahmen, also nicht beweglich und ist daher definitiv kein verschleissteil. das du eine rechnung erhalten hast für dieses teil ist eine ....piep.... und liegt an der ....piep.... vom backoffice, daher auch die mahnung (habe das mehrmals erlebt mit dem mutterhaus).