30.06.2013, 16:24
Chrissi: schrieb:Bezüglich des abbremsen ist es so; der TÜV hat eine sehr strikte Regelung, was die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit angeht. Damit die vollen 45km/h erreicht werden können, haben wir diese bereits ausgereizt.
Leider können wir diese Schwelle nicht anders festlegen, da dies sonst vom TÜV nicht abgenommen würde.
Liebe Grüsse dein Stromer-Team
LG - Chris
Hallo Chris,
selten so einen Blödsinn gelesen :mad:
Mein Bulls E45 läuft bergab auch über 70km/h. Wenn die Strecke leicht abschüssig ist, dann komme ich mit Treten auch gut über die 45 km/h. Da wird nichts abgebremst.
Stromer hat hier anscheinend eine "Schweizer Auslegung einer deutschen Vorschrift (=der absolute Albtraum)" hinbekommen. Ich verstehe deinen Frust völlig. Da hätte ich auch nur begrenzten Spaß.
Sledge