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WREN Federgabelbruch: Freiwilliger Rückruf ST3, ST5, ST7
#38
(25.01.2026, 22:31)Matti schrieb: Hallo zusammen,

ich finde den gesamten Rückrufprozess sehr merkwürdig und ehrlich gesagt auch problematisch.

Da das Fahrzeug zugelassen ist, im Straßenverkehr bewegt wird und versichert sein muss – bei mir inklusive Rechtsschutz – muss ich mir inzwischen ernsthaft die Frage stellen, ob rechtliche Schritte notwendig sind. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass diese Art des Vorgehens rechtlich unbedenklich ist.

Hat jemand von euch bereits einen Anwalt eingeschaltet oder rechtliche Schritte geprüft?

Moin, 

ich finde es aktuell auch nicht besonders super diese Situation.
Insbesondere wenn man so dürftige gar keine Infos bekommt seitens Hersteller. 

Ich habe meine persönliche Situation selbst mit einem Anwalt geprüft.
Mein Rad ist vom 4.11.25 frisch gekauft und steht nun mit 700km in der Werkstatt.
Ich habe das Recht vom Kaufvertrag zurück zutreten bzgl des Sachmangel, was rechtlich machbar ist. Vor Gericht hätte ich bestimmt eine Chance, da mein Rad beim Kauf schon betroffen war.  Nur die Frage ist, wie lange würde das dauern? Bleibt man auf den Kosten sitzen? Versucht man sich gegen einen Konzern durchzusetzen als Privatmann? etc.

Man kann es versuchen da rechtliche Geschütze aufzufahren das sollte man meiner Meinung nach mit einem Anwalt prüfen ob sich der Aufwand lohnt. Zumal wie hier schon beschrieben wurde, dass es kein behördlicher Rückruf ist.

Mit meinem Händler habe ich eine Lösung gefunden (musste ihm die Lage auch erst klar machen..), wie ich aktuell zufrieden bin er stellt mir ein Leihrad zur Verfügung welches ich kostenlos nutzen kann inkl. Versicherung.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: WREN Federgabelbruch: Freiwilliger Rückruf ST3, ST5, ST7 - von FloZi - 26.01.2026, 07:50

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