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Warum ist Links/Grün gegen den Stromer?
#11
(01.04.2026, 23:14)Reese schrieb:  für nur noch auf der Landstraße würde ich den Bock verkaufen und mir einen Elektro-Kleinwagen besorgen.

und genau DAFÜR bezahlt die Autolobby seit Jahren die Politik, damit es auch so bleibt.  Schade, dass sich Pilotik immer so einfach bestechen lassen.
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#12
(30.03.2026, 22:35)bluecat schrieb: Die IG Velo jubelt: Endlich dürfen die Velo in der Basler Innnenstadt legal die Abkürzung nehmen!

Doch weil die neue Verkehrsgesetzgebung die Stromer nicht mehr in der Kategorie Velo führt, müssen Stromer und Mitbewerber die Ehrenrunde drehen. Eine Kleinigkeit für einen 45er, aber dennoch ein klares Signal der Politik, dass die Micromobilität (insbesondere die Substitution von Auto/ÖV durch 45er) nicht erwünscht ist.

Bin über diesen Post gestolpert. Ich glaube hier wird etwas falsch verstanden. Seit der Gesetzesänderung von letztem Sommer gelten in der Schweiz die S-Pedelecs (wie der Stromer ja ist) sowohl als Velo, aber auch als Motorfahrräder (bei z.B. Verboten).

Kann man beim ASTRA unter "Der Bundesrat fördert den Langsamverkehr" nachlesen. 

Auf diesem Abschnitt darf man also mit dem Stromer ohne Bedenken legal durchfahren.


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.pdf   Uebersichtstabelle_Bedeutung_Radverkehr-Signalisation_2025.pdf (Größe: 326.51 KB / Downloads: 31)
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#13
(08.04.2026, 19:39)rerereZH schrieb: Ich glaube hier wird etwas falsch verstanden. Seit der Gesetzesänderung von letztem Sommer gelten in der Schweiz die S-Pedelecs (wie der Stromer ja ist) sowohl als Velo, aber auch als Motorfahrräder (bei z.B. Verboten).

Kann man beim ASTRA unter "Der Bundesrat fördert den Langsamverkehr" nachlesen. 

Auf diesem Abschnitt darf man also mit dem Stromer ohne Bedenken legal durchfahren.

Meine Interpretation der neuen Regeln ist genau andersrum.

Ich komme zu diesem Schluss, wenn ich die Entwicklung der Signalisationsverordnung über längere Zeit betrachte. Anfangs wurden Verlo und 45getrennt betrachtet. Ein Velo-Verbot galt nur für Velo, 45er durften passieren. Um die Stecke auf für Stromer zu sperren war das Schild Mofa verboten erforderlich.

Das galt bis vor wenigen Jahren. Dann wurden die 45er den Velo gleichgestellt, was zur Folge hatte, dass bisher erlaubte Strecken plötzlich verboten wurden.

Die neuste Regelung nun erlaubt die Durchfahrt mit dem 45er, sofern eine Zustatztafel diese ausdrücklich genehmigt. In deiner Übersicht auf Seite 6 zeigen die beiden untersten Zeilen das Problem.

Die drei Beispiele zeigen die bishereige Signalisation. Bemerkenswert ist, das jenes Schild, welches den 45er das Linksabbiegen erlaubt, nur wenige 100m von dem weiter oben erwähnten steht.

Mein Resumée ist, das die neueste Verordnung die schlechte Position der 45er zementiert, weil es nicht realistisch ist, dass alle fraglichen Schilder um eine Tafel "E-Bike gestattet" ergänzt werden.


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