(30.03.2026, 22:35)bluecat schrieb: Die IG Velo jubelt: Endlich dürfen die Velo in der Basler Innnenstadt legal die Abkürzung nehmen!
Doch weil die neue Verkehrsgesetzgebung die Stromer nicht mehr in der Kategorie Velo führt, müssen Stromer und Mitbewerber die Ehrenrunde drehen. Eine Kleinigkeit für einen 45er, aber dennoch ein klares Signal der Politik, dass die Micromobilität (insbesondere die Substitution von Auto/ÖV durch 45er) nicht erwünscht ist.
Bin über diesen Post gestolpert. Ich glaube hier wird etwas falsch verstanden. Seit der Gesetzesänderung von letztem Sommer gelten in der Schweiz die S-Pedelecs (wie der Stromer ja ist) sowohl als Velo, aber auch als Motorfahrräder (bei z.B. Verboten).
Kann man beim ASTRA unter "Der Bundesrat fördert den Langsamverkehr" nachlesen.
Auf diesem Abschnitt darf man also mit dem Stromer ohne Bedenken legal durchfahren.