Zitat:bluecat:
"Fällt die Speicherkapazität innerhalb der gängigen Garantiezeit von zwei Jahren unter 80%, so gilt dieser als verschlissen." Die myStromer AG sieht den Akku erst bei 60% als Garantiefall. Beachtlich, dass im Test ein Reichweitenverlust von 10% festgestellt wurde. Meine Lösung: 14.5AH Akku.
hat jemand sich die rechnung mal gemacht wie viele km gefahren werden müssten, wenn man 750 (neu tausend) lade zyklen erreichen will.
geht man davon aus das ca 45 km gefahren werden, pro ladezyklus so müssten 33'000 km gefahren werden die wenigsten von uns schaffen 10'000 km im jahr.
750 ladezyklen wird der akku zwar mitmachen, fragt sich nur, wie viel der dann noch an leistung abgibt.
als garantiehürde würde ich auch die 60% nehmen als hersteller.
das heist, wenn der akku von 30 powermodus km nur noch deren 18 km bring, greift die garantie erst.
da klingen die neuen Garantiebestimmungen gerade als hohn.
2 Jahre Garantie auf Akku
2 Jahre oder 1‘000 Voll-Ladezyklen Garantie auf den Akku
(60% der Kapazität)
diese 2 Jahre garantie ist ein witz in meinen augen, sorry.
früher 3 jahre und 750 ladezyklen und das ohne % angaben.
irgendwie kommt bei mir der verdacht auf, das tatsächlich brobleme gibt bei der qualität, wenn man derart die garantie bestimmungen anpassen muss und das nach unten aufs minimum.
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Garantiebestimmungen STROMER myStromer AG (nachfolgend: STROMER) beglückwünscht Sie zum Kauf Ihres neuen STROMER-Produkts. Unser Name steht für höchste Qualität, Durabilität und Funktionalität bei der Definition, Herstellung und Bearbeitung der verwendeten Materialien sowie für bestechende Optik in Verarbeitung, Konzept und Design.
Damit Sie mit Ihrem hochwertigen Produkt von STROMER über viele Jahre hinweg uneingeschränkt Freude und Fahrspass erleben dürfen, gilt es einige Regeln einzuhalten, welche nachfolgend und insbesondere in Ihrem Handbuch definiert sind.
STROMER liefert hochwertige Fahrräder in vormontiertem Zustand ausschliesslich an den Fachhandel. Die Erstellung der definitiven Fahrbereitschaft und damit die Gewährleistung der Fahrsicherheit, insbesondere käuferspezifische Grundeinstellungen von Federung, Schaltwerk und Bremsen, erfolgen ausschliesslich durch den autorisierten STROMER-Fachhändler (nachfolgend: STROMER-Händler). Mit Käufer/in (nachfolgend: Käufer) sind Sie als Endkunde/in bezeichnet und angesprochen.
Die vorliegenden Garantiebestimmungen regeln die Garantieleistungen von STROMER gegenüber dem Käufer und die Voraussetzungen, unter denen die Garantieleistungen in Anspruch genommen werden können.
1. Herstellergarantie
Der Käufer hat Anspruch auf die Garantieleistungen gemäss nachgenannter Bestimmungen.
2. Von der Garantie erfasste Produkte
Die Garantie umfasst nur STROMER-eigene Rahmen, Starrgabeln und elektronische Komponenten: Motor, Akku, Display (nachfolgend STROMER-Produkte). Die Garantie erstreckt sich ausschliesslich auf neue STROMER-Produkte, die bei einem STROMER-Händler erworben werden. Alle anderen Teile und Komponenten sind von dieser Garantie ausgeschlossen.
3. Garantiedauer
Ab Lieferdatum gewährt STROMER folgende Garantiedauer:
•Rahmen - 3 Jahre
•Akku (60% der Kapazität) - 2 Jahre oder 1‘000 Voll-Ladezyklen (je nach dem, was früher eintritt)
•Lackierung - 2 Jahre
•Weitere STROMER-Produkte - 2 Jahre
4. Garantieausschluss
Folgende Komponenten/Teile und Sachverhalte sind von dieser Garantie ausgeschlossen beziehungsweise führen zum Ausschluss von dieser Garantie:
•Wenn das Fahrzeug technisch verändert wird, ohne das Einverständnis des Herstellers
•Nachträglicher Um-/Einbau nicht kompatibler oder nicht originaler Teile
•Verschleissteile wie Kugellager, Gleitlager, Lagerbolzen und Lagerschrauben etc.
•STROMER-fremde Teile/Komponenten
•Folgeschäden
•Selbständige Behebung des Problems durch den STROMER-Händler möglich
•Unsachgemässe® Verwendung/Transport
•Fehlende Garantieinspektion innert angemessener Frist
•Unsachgemässe Wartung (Betriebsanleitung beachten!)
•Schäden zufolge fehlender bzw. fehlerhafter Einstellung(en) oder abgenützter Komponenten
•Sturzfolgen
•Schäden zufolge Witterungseinflüsse oder normaler Abnützung
•Schäden zufolge ungeeigneter Putzmittel, Utensilien wie Hochdruckreinigern oder verwendeter Additive
•Gewerbliche Vermietung/Überlassung
5. Umfang der Garantieleistungen
STROMER verpflichtet sich aufgrund dieser Garantie während der jeweiligen Garantiefristen zu folgenden Leistungen:
•Nach Wahl von STROMER Reparatur oder Ersatz durch gleichwertige Teile/Komponenten, wobei der Ersatz bezüglich Modell und/oder Farbe vom zu Ersetzenden abweichen kann;
•Serviceleistungen, die nicht unter die Garantie fallen und im Kompetenzbereich des Händlers liegen sowie die Reinigung verschmutzt gelieferter Fahrräder werden im üblichen Stundenansatz, Material und Transport zu den anfallenden Kosten in Rechnung gestellt;
•Eine in Garantie erfolgte Leistung (Reparatur/Ersatz) verlängert die ursprüngliche Garantie nicht.
•Weitere Ansprüche als die vorgenannten bestehen nicht.
6. Geltendmachung und Ablauf von Garantieansprüchen
Garantieansprüche sind mittels der Kopie der Garantiekarte und der Kaufquittung eines STROMER-Händlers bei Ihrem STROMER-Händler zu melden.
Ihr STROMER-Händler meldet Ihren Garantieanspruch inkl. Fotos und Seriennummern der defekten Teile und Rahmennummer bei STROMER, welche umgehend nach Erhalt der Garantieanfrage über das weitere Vorgehen entscheiden wird. Sofern die Abklärung die Prüfung der Teile bedarf, sind diese demontiert und in gereinigtem Zustand STROMER einzureichen. In Garantie reparierte oder ersetzte Produkte werden dem STROMER-Händler zugestellt. Die Montage und Grundeinstellung muss durch den STROMER-Händler erfolgen. Bei Nichtbeachtung dieser Voraussetzung kann jegliche Garantie abgelehnt werden.
7. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Garantie unwirksam sein oder werden oder eine zu schliessende Lücke aufweisen, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantie (auch mit Bezug auf die Frage deren Zustandekommens oder Gültigkeit) wird die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte des Kantons Solothurn vereinbart. Dieser Kaufvertrag untersteht dem Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).