28.10.2017, 19:47
Hallo,
ich habe seit einem halben Jahr ein Stromer ST2 und plane es wieder zu verkaufen.
Auf +STOMER- Garantie steht:
Weiß jemand ob der zukünftige Käufer somit Garantieansprüche geltend machen könnte?
Grüße
Bernd
ich habe seit einem halben Jahr ein Stromer ST2 und plane es wieder zu verkaufen.
Auf +STOMER- Garantie steht:
Zitat:Mit Käufer/in (nachfolgend: Käufer) sind Sie als Endkunde/in bezeichnet und angesprochen[..].Es heißt nicht Erstkäufer und den Beleg würde ich natürlich mit übergeben.
Der Käufer hat, bei Vorlage des Original-Kaufbelegs, Anspruch auf die Garantieleistungen[..].
Weiß jemand ob der zukünftige Käufer somit Garantieansprüche geltend machen könnte?
Grüße
Bernd