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Zur Info:
Im der "FAQ Gesetzesänderung 2012.pdf* von Euch steht lediglich:
"Stichtag ist die Inverkehrsetzung im
Fahrzeugausweis"
Was ist jetzt Richtig?
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Zitat:prg:
Im der "FAQ Gesetzesänderung 2012.pdf* von Euch steht lediglich:
"Stichtag ist die Inverkehrsetzung im
Fahrzeugausweis"
Was ist jetzt Richtig?
Hallo prg. Danke für deinen Hinweis. Die Umstzung der neuen Gesetzgebung war leider lange Zeit etwas schwammig. Das FAQ basierte auf telefonischen Anfragen beim ASTRA anfang März. Die genaue Umsetzung der Übergangsfristen wurde im zitierten Communiqué Anfang April leicht überarbeitet veröffentlicht und ist damit verbindlich. Es gilt also der Tag an dem der Fahrzeugausweis eingelöst sowie Kontrollschild und Vignette abgegeben sind.