06.05.2012, 20:56
Ich habe genau diese Frage dem Strassenverkehrsamt im Kanton Zürich gestellt:
Antwort:
Der Link verweist auf das SR 741.41 Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge Art 45.
Dort steht:
Es ist also ziemlich genau angegeben, wie das Schild montiert werden muss.
Aber mich würde es auch reizen, es einfach zu Hause zu lassen.
Ist es wohl wirklich von Vorteil, das Schild in einer Tasche mitzuführen oder kann man es gerade ganz zu Hause lassen?
Ist es wichtig, den aktuellen Kleber des Jahre am Velo zu haben?
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren
Ich würde mich gerne über die Bestimmungen bezüglich der Befestigung des Kontrollschilds an einem E-Bike informieren.
Ich habe auf der Strasse schon verschiedene Befestigungen gesehen (auf der Seite am Hinterrad(auf die Seite oder nach Hinten gerichtet), ganz hinten am Gepäckträger nach Hinten gerichtet) und frage mich, ob es dazu gesetzliche Bestimmungen gibt.
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Freundliche Grüsse
Antwort:
Zitat:Sehr geehrter Herr ...
Die Anforderungen unterscheiden sich nicht von denen anderer Fahrzeuge. Untenstehend der entsprechende Link.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/a45.html
mit freundlichen Grüssen
Der Link verweist auf das SR 741.41 Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge Art 45.
Dort steht:
Zitat:Art. 45 Landeszeichen, Kontrollschilder, amtliche Zeichen
1 Motorfahrzeuge und Anhänger, die ins Ausland fahren, müssen hinten ein Landeszeichen nach Anhang 4 tragen.
2 Kontrollschilder und Landeszeichen sind gut lesbar und möglichst senkrecht (Neigung nach oben max. 30°, nach unten max. 15°) anzubringen. Sie müssen sich in einer Höhe zwischen 0,20 m (unterer Rand) und 1,50 m (oberer Rand) befinden, wenn nicht technische oder betriebliche Gründe entgegenstehen. Das hintere Kontrollschild muss in der Längsachse des Fahrzeuges und beidseits davon innerhalb eines Winkels von 30° lesbar sein.1
3 Kontrollschilder und Landeszeichen dürfen nicht verändert, verbogen, zerschnitten oder unleserlich gemacht werden. Es darf nur das Landeszeichen des Immatrikulationslandes angebracht sein.
4 Zusätzliche, vom UVEK zugelassene amtliche Zeichen können, soweit erforderlich, von der Zulassungsbehörde mit Eintrag im Fahrzeugausweis bewilligt werden. Nichtamtliche Schilder oder Zeichen, die mit amtlichen verwechselt werden oder die Lesbarkeit der amtlichen Schilder beeinträchtigen könnten, sind untersagt.
Es ist also ziemlich genau angegeben, wie das Schild montiert werden muss.
Aber mich würde es auch reizen, es einfach zu Hause zu lassen.
Ist es wohl wirklich von Vorteil, das Schild in einer Tasche mitzuführen oder kann man es gerade ganz zu Hause lassen?
Ist es wichtig, den aktuellen Kleber des Jahre am Velo zu haben?