03.05.2012, 15:22
Stromeruser: schrieb:Die Suchmaschine meint, dass diese beiden schwerwiegenden Straftatbestände mit CHF 60.- geahndet werden und nicht mit CHF 20.-.Ja klar, das beginnt bei 20 Stutz und wird dann nach Ermessen und Schwere beurteilt. Wenn Du aus einer 3 eine 8 machst, dann kommst auch nicht mit 60 Stutz davon. Es ist nicht mehr lesbar und noch manipuliert. Wenn ein Blatt auf dem Schild klebt, dann wird Dir der Ordnungshüter wohl kaum 20 / 60 CHF verrechnen.
Stromeruser: schrieb:Betreffend der Schildmontage habe ich wirklich nur dies gefunden:Sorry habe Dein Posts zunächst falsch gelesen. Ich habe Gepäckträger falsch verstanden, dachte das schaut zum Himmel rauf Es ist ganz einfach, wenn der Blitzer das Schild erkennt, ist gut :mad:
2 Kennzeichen sind gut sichtbar am Fahrrad bzw. an gleichgestellten Fahrzeugen anzubringen; bei Motorfahrrädern ist das Kontrollschild hinten möglichst senkrecht und gut sichtbar anzubringen.
(Quelle: Verordnung über den Strassenverkehr Strassenverkehrsverordnung, StVO, vom 17. Mai 2011 (Stand 26. Mai 2011)
Hast du was anderes??? Ich sehe HINTEN, MÖGLICHST (!) SENKRECHT und GUT SICHTBAR. Mehr sehe ich echt nicht!
Ich überlege mir das Schild auch einfach in der Tasche mit zu führen...