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Ohne Nummernschild fahren : Risiko ?
#1
Hallo,

Für mein Stromer 48 habe ich ein Nummernschild von Strassenverkehrsamt erhalten; mit dem bin ich versichert, aber ist es wirklich notwending, das Nummernschild auf dem Fahrzeug zu installieren ? Was passiert, wenn ich ein Unfall habe : nur eine Ordnungsbusse (weil kein Nummernschild), aber ich bin versichert ?

Pascal

PS : Deutsch ist nicht meine Muttersprache, Sorry für die Fehler.
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#2
Hallo Pascal

Ich glaube wenn das Nummernschild nicht am Stromer befestigt ist erlischt Dein Versicherungsschutz. Ich bin mir aber auch nicht wirklich sicher. Vielleicht kennt sich noch jemand besser aus.

P.S. Konnte keine Fehler in der Rechtschreibung finden Smile
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#3
Hallo Pascal,

Ich habe das gelbe Nummernschild ebenfalls demontiert - inkl. die Halterung. Hat mein ästhetisches Gefühl aufs Tiefste verletzt.... Führe das Schild nun in einer kleinen Tasche, die an den Lenker montiert werden kann, immer mit mir. Denke (aber sicher bin ich mir auch nicht...) dass dies im schlimmsten Fall keine Probleme ergibt. Eingelöst ist das Teil ja, und das Schild "auf dem Gefährt". Sollte ich in eine Kontrolle geraten, sage ich einfach, dass die Halterung im Moment defekt sei. Wahrscheinlich wird es eine Ordnungsbusse geben. Na ja.

Gruss, Hans
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#4
Ich habe das Schild auf der linken Seite an zwei Gepäckträger-Streben mit Lochschrauben (der Velomech sagt denen anders, ich weiss) festgemacht. Ich denke, dass ich so der Verordnung nachkomme, wonach das Kontrollschild hinten (das ist es) gut sichtbar ablesbar (das ist es) montiert werden muss. Es steht nirgends, dass es im rechten Winkel zur Fahrtrichtung montiert werden muss Wink
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#5
Das bringt eine Ordnungsbusse:
Benützen eines Motorfahrrades ohne Kontrollschild oder ohne Kontrollmarke bei bestehender Versicherung (Art. 90 Abs. 2 und 94 Abs. 6 VZV; Art. 175 Abs. 5 VTS und Weisungen EJPD vom 14. März 1977)
CHF 60

Und dann gibts noch zwei falsch Antworten:

1.) Der Versicherungsschutz bleibt bestehen ist richtig. Vertragsbasis ist die bezahlte Gebühr, nicht das gelbe Aluminium.
2.) Es gibt sehr wohl eine Verordnung die beschreibt, wie das Schild anzubringen ist. Von wegen Winkel zur Strasse etc. Ordnungsbusse gibts auch hier bei nicht Beachtung.
Fahren mit nicht gut lesbarem Kontrollschild (Art. 57 Abs. 2 VRV und Art. 175 Abs. 5 VTS) CHF 20
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#6
Atlanta: schrieb:Und dann gibts noch zwei falsch Antworten:

1.) Der Versicherungsschutz bleibt bestehen ist richtig. Vertragsbasis ist die bezahlte Gebühr, nicht das gelbe Aluminium.
Warum ist es eine falsche Antwort ?

Wenn das Schild verloren oder gestohlen wird, sollte die Versicherung noch gültig bleiben...

(ich bin kein Jurist)
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#7
Atlanta: schrieb:Es gibt sehr wohl eine Verordnung die beschreibt, wie das Schild anzubringen ist. Von wegen Winkel zur Strasse etc. Ordnungsbusse gibts auch hier bei nicht Beachtung.
Fahren mit nicht gut lesbarem Kontrollschild (Art. 57 Abs. 2 VRV und Art. 175 Abs. 5 VTS) CHF 20

Die Suchmaschine meint, dass diese beiden schwerwiegenden Straftatbestände mit CHF 60.- geahndet werden und nicht mit CHF 20.-.

Betreffend der Schildmontage habe ich wirklich nur dies gefunden:

2 Kennzeichen sind gut sichtbar am Fahrrad bzw. an gleichgestellten Fahrzeugen anzubringen; bei Motorfahrrädern ist das Kontrollschild hinten möglichst senkrecht und gut sichtbar anzubringen.

(Quelle: Verordnung über den Strassenverkehr Strassenverkehrsverordnung, StVO, vom 17. Mai 2011 (Stand 26. Mai 2011)

Hast du was anderes??? Ich sehe HINTEN, MÖGLICHST (!) SENKRECHT und GUT SICHTBAR. Mehr sehe ich echt nicht!
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#8
Pascal: schrieb:
Atlanta: schrieb:Und dann gibts noch zwei falsch Antworten:

1.) Der Versicherungsschutz bleibt bestehen ist richtig. Vertragsbasis ist die bezahlte Gebühr, nicht das gelbe Aluminium.
Warum ist es eine falsche Antwort ?

Wenn das Schild verloren oder gestohlen wird, sollte die Versicherung noch gültig bleiben...

(ich bin kein Jurist)

Halt, jemand hat geschrieben, dass der Versicherungsschutz erlischt bei Demontage des Schildes. Das ist falsch.(Dererik)
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#9
Stromeruser: schrieb:Die Suchmaschine meint, dass diese beiden schwerwiegenden Straftatbestände mit CHF 60.- geahndet werden und nicht mit CHF 20.-.
Ja klar, das beginnt bei 20 Stutz und wird dann nach Ermessen und Schwere beurteilt. Wenn Du aus einer 3 eine 8 machst, dann kommst auch nicht mit 60 Stutz davon. Es ist nicht mehr lesbar und noch manipuliert. Wenn ein Blatt auf dem Schild klebt, dann wird Dir der Ordnungshüter wohl kaum 20 / 60 CHF verrechnen.

Stromeruser: schrieb:Betreffend der Schildmontage habe ich wirklich nur dies gefunden:

2 Kennzeichen sind gut sichtbar am Fahrrad bzw. an gleichgestellten Fahrzeugen anzubringen; bei Motorfahrrädern ist das Kontrollschild hinten möglichst senkrecht und gut sichtbar anzubringen.

(Quelle: Verordnung über den Strassenverkehr Strassenverkehrsverordnung, StVO, vom 17. Mai 2011 (Stand 26. Mai 2011)

Hast du was anderes??? Ich sehe HINTEN, MÖGLICHST (!) SENKRECHT und GUT SICHTBAR. Mehr sehe ich echt nicht!
Sorry habe Dein Posts zunächst falsch gelesen. Ich habe Gepäckträger falsch verstanden, dachte das schaut zum Himmel rauf Wink Es ist ganz einfach, wenn der Blitzer das Schild erkennt, ist gut :mad:

Ich überlege mir das Schild auch einfach in der Tasche mit zu führen...
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#10
Atlanta: schrieb:Halt, jemand hat geschrieben, dass der Versicherungsschutz erlischt bei Demontage des Schildes. Das ist falsch.(Dererik)
Danke für die Erklärung. Mein Kontrollschild bleibt dann zuhause Smile
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