Xaver_Franz: schrieb:Ist die frage ob der stromer nun als rad oder mofa gilt.
Ich glaube in deutschland ist das noch nicht so geregelt.. Oder zumindest weis es keiner.. Ein jurist muesste her..
Das ist der Kern der Frage.
Ich nehme an, Dich treibt die Sorge, ob eine Stromerfahrt nach gemütlichem Biergartenbesuch als "Führen eines Kfz in angetrunkenem Zustand" geahnded wird und sich daraus ein negativer Impact auf Deine automobile Fahrerlaubnis ergeben könnte.
In CH werden Verstösse gegen Verkehrsregeln gemäss Bussenkatalog geahndet. Ist der Verstoss gross, erfolgt zudem eine Verzeigung an eine richterliche Behörde. Eine Verzeigung erfolgt auch dann, wenn der Verstoss nicht im Bussenkatalog aufgeführt ist. Hier beginnt ein grosser Ermessensspielraum, denn die Verzeigung erfolgt dann in der Regel aufgrund allgemeiner Verkehrsvorschriften. Es ist also nicht erfoderlich, dass der Verstoss im Gesetz konkret beschrieben ist.
Gibt es keine Präzedenzfälle, ist es schwer, das Verhalten eines Gerichtes vorherzusagen. In Deinem Fall kommt hinzu, dass eine Rechtsschutzversicherung womöglich die unterstüzung verweigert, wenn du gegen ein Urteil rekurrieren willst.
Die Versicherungsfrage ist auch relevant. Ein Mofa ist in CH durch die kollektive Haftpflicht geschützt, ein Velo benötigt aber eine Privte Haftpflichtversicherung.
Um klare Umstände zu Schaffen, würde ich in Deinem Fall nicht nur den Akku demontieren, sondern auch das Kennzeichen entfernen. (Ich nehme an, dass die Display-Schaltung NEUTRAL das selbe bewirkt wie keinen Akku zu haben, ist Dir klar, aber ein Akku im Rucksack hat mehr Beweiskraft.)
Solltest Du dennoch eine Busse oder schlimmeres gewärtigen müssen, wird Dir der Beamte, wie
Atlanta anmerkt, gewiss eine Rechtsmittelbelehrung geben, wie Du vorhehen musst, um gegen die Busse zu rekurrieren...