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Stromer 33&48 Rückspiegel-Zwang: Bundes-Schwachsin
#31
Es gibt eben sicherheitssteigernde Massnahmen und andere sicherheitssteigernde Massnahmen. Der Unterschied kennt nur das ASTRA.

Ein schönes Durcheinander haben sie gemacht. Bravo!
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#32
Okay, das nenne ich eine technisch witzige Alternative!
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#33
Also ganz ehrlich, ich find den Rückspiegel hässlich wie die Nacht aber missen möcht ich ihn nicht mehr. Auf meinen Überlandfahrten, die ich fast nur fahre, bin ich schon mit ihm "verschmolzen" Big Grin
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#34
überflüssiger Rückspiegel, Rücklichter-Terror, Speedlimit, Helmpflicht: All der Schwachsinn war leider zu erwarten. Die schnelle E-Bike Szene hat den wilden Rebellen-Nimbus verloren. Nun hat der sicherheitshysterische Amtsschimmel zugetreten und zwar mit Verve und mitten rein.

Darum: Noch bis 1. Juli geniessen und oben ohne durch die Lande flitzen. A propos Speed-Limit: Der Tacho auf den Stromern geht 5 bis 7 Prozent vor: 48 oder 49 sind "echte" 45 - nicht mehr nicht weniger.

Gute Fahrt!
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#35
stanley_001: schrieb:Ein Rückspiegel am Stromer ist für mich ein Muss. Mein Arbeitsweg umfasst 2 x 31 km und das nicht 'nur' auf Velowegen. Einen Blick zurück mache ich häufig - das verleiht mir mehr Sicherheit. (Schwieriger wäre, wenn die Grösse des Spiegels etc. vorgeschrieben würde...)

Und einfach den Kopf drehen kannst du nicht?
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#36
Zitat:Und einfach den Kopf drehen kannst du nicht?
Das ist das Schöne an der ganzen Sache: Jeder macht es so, wie es ihm am besten passt!

Stromerfahren ist keine Religion, da ist Spielraum vorhanden. Spielraum im doppelten Sinne....
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#37
Hi zusammen, greiffe da mal ein älteres Thema auf Smile.

Wisst ihr genaueres über die Gesetztesgrundlage bzgl. Rückspiegel? Mir haben sie auf der Motorfahrzeugkontrolle kürzlich gesagt ich müsse einen Spiegel montieren (wurde im DEZ 2011 eingelöst). Dann hat mir die nette Dame noch dieses Info-Blatt mitgegeben:

http://www.velosuisse.ch/files/Vorschrif...ovelos.pdf

Hat da jemand aktuelle Informationen? Nicht das ich einen montieren würde, aber wissen will ichs trotzdem Smile.
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#38
Diffuse Sache...

Hier die gesetzliche Grundlage im Wortlaut.

Grundsätzlich hiess es mal, dass vor der Gültigkeit der Verordnung eingelöste Fahrzeuge dies nicht nachrüsten müssen. Ob das wirklich so ist, kann ich aber nicht bestätigen.
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#39
Puma007: schrieb:Hi zusammen, greiffe da mal ein älteres Thema auf Smile.

Wisst ihr genaueres über die Gesetztesgrundlage bzgl. Rückspiegel? Mir haben sie auf der Motorfahrzeugkontrolle kürzlich gesagt ich müsse einen Spiegel montieren (wurde im DEZ 2011 eingelöst). Dann hat mir die nette Dame noch dieses Info-Blatt mitgegeben:

http://www.velosuisse.ch/files/Vorschrif...ovelos.pdf

Hat da jemand aktuelle Informationen? Nicht das ich einen montieren würde, aber wissen will ichs trotzdem Smile.

Hallo Puma007

Die Neuen Regelungen bezüglich Licht und Rückspiegel betreffen nur STROMER welche nach dem 01.05.2012 eingelöst wurden.

Siehe auch hier:
älterer Beitrag im Forum

und hier:
Mitteilung vom ASTRA
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#40
christophe: schrieb:Siehe auch hier:

Mitteilung vom ASTRA

Merci; das ist lesenswert. Es schimmert durch, wie sehr die Neuregelung mit der heissen Nadel gestrickt wurde. Nicht nur die Auslassungen zur Beleuchtung, auch der einleitende Satz über die Vorschriten zur Leistungsfähigkeit der Bremsen sprechen Bände.
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