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Stromer 33&48 Rückspiegel-Zwang: Bundes-Schwachsin
#21
Wenn du Geld für einen neuen Fahrzeugausweis ausgeben willst weil der alte ungültig ist...bitte!
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#22
Nö muss man nicht.

Der Ausweis muss aber nicht ausgetauscht werden.

Und als Polizist muss man davon ausgehen das, alles was im Fahrzeugausweis eingetragen ist, auch seine Gültigkeit hat.
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#23
sessantanove: schrieb:Nö muss man nicht.

Der Ausweis muss aber nicht ausgetauscht werden.

Und als Polizist muss man davon ausgehen das, alles was im Fahrzeugausweis eingetragen ist, auch seine Gültigkeit hat.
Ich stimme Dir absolut zu. Das was im Fahrzeugausweis steht muss gelten, wo bliebe sonst die Rechtssicherheit. Dabei geht es mir gar nicht um die Frage, ob ein Helm Sinnvoll ist oder nicht, bin mit dem Stromer eigentlich immer mit Helm unterwegs. Es ist lediglich die Frage, ob es sein kann, dass Eintragungen im Fahrzeugausweis ungültig sind...
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#24
Über die Sicherheit muss man echt nicht diskutieren.
Habe aber gerade noch mit einem Polizisten gesprochen und der muss sich eigentlich immer auf die Eintragungen im Ausweis verlassen, alles andere wäre Willkür.
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#25
Zitat:Das was im Fahrzeugausweis steht muss gelten, wo bliebe sonst die Rechtssicherheit?
Dazu kommt mir in den Sinn, dass ich den Baubehörden für jede Baueingabe an unserem Haus einen Grundbuchauszug einreichen muss, in dem u.a. zu meiner Belustigung steht:
"... Bewilligung zur Einleitung von Hausabwasser in den Brünnibach". Der Eintrag datiert von 1945, ist jeweils auf einer halben A4-Seite näher erläutert, wurde nie gelöscht ... und ist heute längst durch übergeordnetes Recht ausser Kraft gesetzt.
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#26
Chrigu: schrieb:
Stromeruser schrieb:Es wäre natürlich wünschenswert, wenn Thömus sich für seine bestehenden Kunden ev. unter Zuhilfenahme eines Juristen dafür einsetzen würde, dass zumindest für die jetzigen Besitzer die Besitzstandsgarantie gelten würde und wir bis zu einem Halterwechsel von der Helmtragpflicht ausgenommen wären.

Mein Tipp: E-Mail an Thömus.

Diese Aussage finde ich jetzt voll lächerlich.
Ich denke einfach dass du zu faul bist um einen helm - damit meine ich einen normalen velohelm - zu tragen.

Gleich zwei Beleidigungen zum Einstieg, Chrigu? Danke! Brauchst auf meine Posts nicht mehr zu reagieren. Alles Gute auf deinem Weg.
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#27
Stromeruser: schrieb:Gleich zwei Beleidigungen zum Einstieg, Chrigu? Danke! Brauchst auf meine Posts nicht mehr zu reagieren. Alles Gute auf deinem Weg.

Es tut mir leid wenn du dich jetzt persönlich angegriffen gefühlt hast. Aber ich bin der Meinung, dass es keine Extrawürste geben sollte. Gesetze sind für alle gleich. Du kannst von mir aus sehr gerne ohne Helm fahren. Ich werde ja vorerst auch ohne Spiegel fahren da ich mich damit nicht anfreunden kann. Aber ich bin mir bewusst, dass dies gegen das Gesetz ist, werde aber mal abwarten bis mich ein Poliziat heraus winkt.
Also wenn es dir hilft so werde ich wohl in Zukunft auch ein Gesetzesbrecher sein.
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#28
[B schrieb:Chrigu[/B]:]
Stromeruser: schrieb:Gleich zwei Beleidigungen zum Einstieg, Chrigu? Danke! Brauchst auf meine Posts nicht mehr zu reagieren. Alles Gute auf deinem Weg.

Es tut mir leid wenn du dich jetzt persönlich angegriffen gefühlt hast. Aber ich bin der Meinung, dass es keine Extrawürste geben sollte. Gesetze sind für alle gleich. Du kannst von mir aus sehr gerne ohne Helm fahren. Ich werde ja vorerst auch ohne Spiegel fahren da ich mich damit nicht anfreunden kann. Aber ich bin mir bewusst, dass dies gegen das Gesetz ist, werde aber mal abwarten bis mich ein Poliziat heraus winkt.
Also wenn es dir hilft so werde ich wohl in Zukunft auch ein Gesetzesbrecher sein.

zwei aussagen die so nicht ganz stimmen:
wenn die FAQ stimmen, müssn die alten stromer, das heisst wenn sie vor dem 1.5.12 eingelöst werden keine rückspiegel montieren, nur wegen gleichheit und so.
also und da fängt, gleich der scheiss für die polizei an. sie sind ja die, die das gesetz durch setzen müssen. wie sollen die einem erklähren warum darf der und der andere nicht es wird dazu kommen, das sie dies gar nicht gross kontrollieren.
follgendes wird oder müsste jetzt passieren, jeder polizist der mich kommen sieht, müsste mich anhalten um zu schauen ob ich ein alter stromer habe oder nicht irgend wie ein scheiss jop oder nicht? und mühsam für mich.
im gegensatz dazu mit der helm plicht, das rückwirkend gilt.
alles klar.
und wenn wir schon dabei sind kinder in anhänger im schnellen e-bikes, da möchte ich nicht dabei sein bei einem unfall >40 kmh.
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#29
ere: schrieb:... Haus einen Grundbuchauszug einreichen muss, in dem u.a. zu meiner Belustigung steht:
"... Bewilligung zur Einleitung von Hausabwasser in den Brünnibach". Der Eintrag datiert von 1945, ist jeweils auf einer halben A4-Seite näher erläutert, wurde nie gelöscht ... und ist heute längst durch übergeordnetes Recht ausser Kraft gesetzt.

Bei Grundbesitz mutiert merkwürdigerweis eine illegale Abgrabung oder Aufschüttung über die Jahre zurm gewachsenen Terrain und des Nachbars Trampelpfad zum Servitut...

Wenn aber nach 10 Jahren ohne Unfall rauskommt, dass Du kein Permis hast, gilt kein Gewohnheitsrecht sondern der Paragraph...
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#30
maxxam: schrieb:In der Regel, wird nicht nachgerüstet was Fahrzeuge an geht behaupte ich mal (ist eigentlich noch entgegenkommend Smile).
"Nehme an als damals die Gurtpflicht eingeführt wurde, hat man dies wahrscheinlich nicht nachrüsten müssen (evt waren die meisten Autos schon damit ausgestattet)."

So als vergleich könnte man auch die Mofas nehmen da wurde der Rückspiegel ja auch eingeführt und zwar für alle. Jetzt bei den Ebikes machen Sie das wohl nicht weil wohl die anzahl der Neuzulassungen höher sein wird wie die die schon herum fahren.
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