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Stromer 33&48 Rückspiegel-Zwang: Bundes-Schwachsin
#11
und wie wollen die jetzt das genau kontrollieren??? steht ja nichts am Stromer was für einen Motor der hat, und wie die unterstützung ist...

Also ich habe das gefühl die wissen echt nicht was sie tun, ausser Kohle zu kassieren.
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#12
hmm.. sorry.. hab ich da was verpasst???

ist das schon erlassen worden, oder wird das erst kommen (rückspiegelgesetz)

helm hab ich eh immer auf, kein thema, aber RÜCKSPIEGEL??
hehe .. wenn sie mich anhalten sollen sie erst beweisen, dass ich ihn anhatte, solange ist mein nackt-stromer ein normales fahrad.. :mad:
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#13
Ein Rückspiegel am Stromer ist für mich ein Muss. Mein Arbeitsweg umfasst 2 x 31 km und das nicht 'nur' auf Velowegen. Einen Blick zurück mache ich häufig - das verleiht mir mehr Sicherheit. (Schwieriger wäre, wenn die Grösse des Spiegels etc. vorgeschrieben würde...)
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#14
Es geht nicht darum, was der einzelne User aus Vernunftsgründen eh macht oder nicht... - es geht darum, dass bald der letzte und hinterste Quatsch reglementiert und bei Nichtbefolgung unter Strafe gestellt wird.
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#15
Smile 

hey stanlay_001, sehe :eek: ich das richtig (avatar bild), fährst du ein himmelblauer stromer :ques: :thumb:

wenn dem so ist, wäre es dir möglich ein bild unter dem tread, STROMER BILDERGALERIE, zu posten.

das wäre ein aufsteller :exclaim: merci im voraus.
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#16
Stromeruser: schrieb:Es geht nicht darum, was der einzelne User aus Vernunftsgründen eh macht oder nicht... - es geht darum, dass bald der letzte und hinterste Quatsch reglementiert und bei Nichtbefolgung unter Strafe gestellt wird.

"meine worte", könnten glatt von mir sein:exclaim:
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#17
stanley_001: schrieb:Ein Rückspiegel am Stromer ist für mich ein Muss. Mein Arbeitsweg umfasst 2 x 31 km und das nicht 'nur' auf Velowegen. Einen Blick zurück mache ich häufig - das verleiht mir mehr Sicherheit. (Schwieriger wäre, wenn die Grösse des Spiegels etc. vorgeschrieben würde...)
@Standly_001: Leider ist es so, dass nicht nur ein Spiegel vorgeschrieben ist, sondern auch deren Grösse :o So muss der Spiegel 50cm2 Gross sein (dies entspricht bei einem Runden Spiegel Durchmesser 8 cm).Die meisten Velo-Rückspiegel erreichen dies nicht Sad. Meiner auch nicht, hat auch nur einen Durchmesser von 7.5cm. Werde aber trotzdem bei diesem bleiben. Aber auf Einen Spiegel möchte ich auf keinen Fall mehr verzichten.
In meinem Fahrzeugausweis für den Stromer steht: Code400: keine Helmtragpflicht. Weiss jemand, ob dies nun auch nach dem 1. Mai gilt?
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#18
Nach meinem Wissensstand kannst du davon ausgehen, dass der Eintrag im Fz-Ausweis der neuen Gesetzgebung unterliegt und du auch einen Helm tragen musst.

Es wäre natürlich wünschenswert, wenn Thömus sich für seine bestehenden Kunden ev. unter Zuhilfenahme eines Juristen dafür einsetzen würde, dass zumindest für die jetzigen Besitzer die Besitzstandsgarantie gelten würde und wir bis zu einem Halterwechsel von der Helmtragpflicht ausgenommen wären.

Mein Tipp: E-Mail an Thömus.
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#19
Stromeruser schrieb:Es wäre natürlich wünschenswert, wenn Thömus sich für seine bestehenden Kunden ev. unter Zuhilfenahme eines Juristen dafür einsetzen würde, dass zumindest für die jetzigen Besitzer die Besitzstandsgarantie gelten würde und wir bis zu einem Halterwechsel von der Helmtragpflicht ausgenommen wären.

Mein Tipp: E-Mail an Thömus.

Diese Aussage finde ich jetzt voll lächerlich.
Ich denke einfach dass du zu faul bist um einen helm - damit meine ich einen normalen velohelm - zu tragen. Gesetze müssen für alle gelten, vorallem was die Sicherheit anbelangt. Das ist ja im Autoverkehr auch so.
Dieses werweisen ob helm oder spiegel bringt doch nichts. Warten wirs doch einfach ab. Das wird sicher noch alles genau erläutert.
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#20
Stromeruser: schrieb:Nach meinem Wissensstand kannst du davon ausgehen, dass der Eintrag im Fz-Ausweis der neuen Gesetzgebung unterliegt und du auch einen Helm tragen musst.

Es wäre natürlich wünschenswert, wenn Thömus sich für seine bestehenden Kunden ev. unter Zuhilfenahme eines Juristen dafür einsetzen würde, dass zumindest für die jetzigen Besitzer die Besitzstandsgarantie gelten würde und wir bis zu einem Halterwechsel von der Helmtragpflicht ausgenommen wären.

Mein Tipp: E-Mail an Thömus.

Sofort unterschreib

Wobei ich sagen würde das bei einer Kontrolle das im Fahrzeugausweis stehende gilt und nichts anderes. Den beim Auto gilt auch das was eingetragen ist und nichts anderes.
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