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Stromer vs. Opium: Öffentliche Verhandlung am 19. Dezember 2023
#1
Wer mag, kann am 19. Dezember 2023 in St.Gallen am Bundesverwaltungsgericht der öffentlichen Verhandlung in Sachen Stromer vs. Opium beiwohnen:

https://www.documentcloud.org/documents/...2023-12-19


Zitat:Die Klägerin macht geltend, dass die Beklagte mit ihren unter dem Markennamen «OPIUM» vertriebenen Speed-Pedelecs den Schweizerischen Teil des EP 2 546 134 B1 verletze. Im vereinten Verfahren geht es neben Unterlassungsbegehren (S2023_004) um die ohne Anhö- rung der Beklagten zur vorläufig angeordneten Zurückbehaltung der mutmasslich verletzen- den Speed-Pedelecs «OPIUM» durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (S2023_005).

Die Beklagte beantragt die Abweisung der klägerischen Begehren, bestreitet die Verletzung und macht mangelnde Rechtsbeständigkeit des Streitpatents geltend. Neben unzulässiger Änderung macht die Beklagte mangelnde erfinderische Tätigkeit geltend ausgehend von CN201245225 und ausgehend von CN201703522 je kombiniert mit US2009/0072613, US2008/0284127, US 7,918,474 sowie der Steckachse X-12 der Syntace GmbH, Deutsch- land, einmal als offenkundige Vorbenutzung und einmal als Internetpublikation.
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#2
(20.11.2023, 16:31)marszh schrieb: Wer mag, kann am 19. Dezember 2023 in St.Gallen am Bundesverwaltungsgericht der öffentlichen Verhandlung in Sachen Stromer vs. Opium beiwohnen:

George Merachtsakis (Opium / Revolt Cycling) verteitigt sich parallel:
  • OPIUM habe das Patent nicht verletzt
  • Es liegt keine Erfindung vor, weil die Schöpfungshöhe zu gering ist
  • Das Patent ist ungültig, weil es auf bereits bekannten Lösungen basiert

Kling alles plausibel, fallst im Patent nicht ein Hinweis auf Nabenmotoren drin ist. Denn diese Bauform gab es bei Syntace/Liteville nicht.

Aber selbst wenn die OPIUM-Rahmen nach dem Entscheid in die Schweiz importiert werden dürfen, ist die Sache nicht ausgestanden und schon gar nicht gewonnen.

Das EU-Patentgericht hat nämlichbereits die 2. Anordnung gegen OPIUM erlassen, um mit Nachdruck auf

Zitat:Zugleich drohte die Lokalkammer Düsseldorf der Schuldnerin für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Anordnung ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 250.000,- EUR an.

hinzuweisen. Opium musste 500'000 € hinterlegen und dürfte nun erleichtert sein, dass das Zwangsgeld auf 26'500 € festgelegt wurde.

Damit ist auch klar, dass Opium mit der vollmundig angekündigten Berufung gegen die einstweilige Verfügung nicht durchgedrungen ist. In diesem Kontext könnte es schwierig werden, ebendies vor dem Schweizer Bundespatentgericht durchzusetzen.

Eine ausführliche Analyse des Falls bietet https://www.patentlitigation.ch/tag/opium/

Noch ein Detail am Rande: Fairy Bike Manufacturing Co. Ltd., die Firma, welche die Rahmen der Stromer baute/baut (?), heiss Fairly. Das L ging beim Patengericht verloren.


Angehängte Dateien
.pdf   Anordnung 1 Opium vs Stromer.pdf (Größe: 789.15 KB / Downloads: 123)
.pdf   Anordnung 2 Opium vs Stromer.pdf (Größe: 891.34 KB / Downloads: 102)
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#3
(20.11.2023, 16:31)marszh schrieb: Wer mag, kann am 19. Dezember 2023 in St.Gallen am Bundesverwaltungsgericht der öffentlichen Verhandlung in Sachen Stromer vs. Opium beiwohnen:

https://www.documentcloud.org/documents/...2023-12-19

Ist ja interessant. Ich hatte die Stromer Leute Freitags auf der Eurobike auf die dreisten Opium Kopien angesprochen aber da waren sie noch ganz entspannt und meinten, das würde sie nicht kratzen. Hätte gedacht, dass auch ohne Patent schon der eindeutige Plagiat-Charakter reichen würde, das zu unterbinden.
[Bild: https://ritzelrechner.de/opium.jpg]
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#4
Zudem einen noch schlechteren Gepäckträger und einen nicht entnehmbaren Akku.
Wer denkt sich sowas aus?
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#5
(14.12.2023, 15:41)reneherse schrieb: Ich hatte die Stromer Leute Freitags auf der Eurobike auf die dreisten Opium Kopien angesprochen aber da waren sie noch ganz entspannt und meinten, das würde sie nicht kratzen. Hätte gedacht, dass auch ohne Patent schon der eindeutige Plagiat-Charakter reichen würde, das zu unterbinden.

Tatsächlich hat das Werk das Design von drei Rehmen / Federgabeln schützen lassen. Das Bild vom ST7 entsammt der Eintragung Nr. 146850 im Design-Register (was dem Geschmacksmuster etwa gleichkommt).

Die erste Eintragung ist von 2009, also wusste Opium, dass die plumpe Kopie zu Reaktionen fürhren könnte. Allersdings ist ein Technisches Patent die wesentlich schärfere Waffe und wohl deshalb wurde darauf abgestellt. 

Nach wie vor unklar ist, was im Vorfeld abgelaufen ist. Trek jedenfalls hat Royalties bezahlt und durfte daher den Akku wie in einem Stromer unterbringen.


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#6
Das Gestern bekannt gewordene Urteil in der Sache Swatch vs. Samsung zeigt auf, dass ein Design geschützt werden kann und die Kopie auch über den Umweg von Drittanbietern illegal ist.

Swatch Group <> Samsung Galaxy App store

Samsung hatte für seine SmartWatch im eigenen AppStore verschiedene "Zifferblatt"-Design im Angebot, welche diverse Uhrenmarken kopierten. Samsung stellte sich auf den Standpunkt, dass die Kopien von eigenständigen App-Entwicklern stammen und Samsung für den Inhalt des eigenen AppStore nicht verantwortlich sei.

Nun ist die Swatch Group ein Konzern, der schon immer seine Rechte Durchzusetzen wusste und Erfahrung im Designschutz hat. Die myStromer AG hat kaum die Mittel, einen solchen Prozess zu führen. Aber - ich vermute aus der Zeit, als sie zu BMC gehörte - durchaus die Fähigkeit, ihre Technischen Patente zu schützen. Dass dies nun an einem Schweizer Nischenhersteller durchgespielt wird, hängt wohl eher an diesem Hersteller selbst als an der Idee, die Konkurrenz via Gerichtsbeschluss auszuschalten.
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#7
hat stromer schiss vor Konkurrenz oder wie
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#8
(18.12.2023, 23:06)raser6 schrieb: hat stromer schiss vor Konkurrenz oder wie

Wohl eher vor Kundschaft, die sich dann wieder über die Qualität der Kopie beschweren, weil das Original ja zuerst so viele Mängel hat.... (Hätten die das damals vernünftig gebaut, die Kopie wäre auch weniger Störanfällig)  Tongue

Schon mal was von Markenrecht / Patentrecht gehört?
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