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Garantie nur beim Verkäufer?
#1
Ich habe mein ST2 vor 4 Monaten bei einem Aufenhalt in München gekauft und es nach Düsseldorf mitgenommen, wo ich wohne. Da sich jetzt eine Fehlermeldung eingestellt hat, habe ich mich an die Firma "fahrrad.de" gewendet, die hier eine Filale hat, bei denen ich auch als Kunde registriert bin und beispielsweise einen 2. Akku gekauft habe, damals noch für das ST1, das weiter in meinem Keller steht. Bei meiner Frage, ob man sich jetzt mit dem Fehler im ST2 befassen könne, bekam ich eine komplette Ablehnung, weder auf Garantie noch gegen Rechnung. Man nimmt nur Fahrräder an, die auch dort gekauft wurden. Anders verhält sich die Firma "Rad ab". Man nimmt auch Fahrräder in Reparatur, die nicht dort gekauft wurden, allerdings nur gegen Rechnung. Garantieleistungen werden abgelehnt, obwohl die 2-jährige Garantiezeit für das ST2 noch lange nicht abgelaufen ist. Ist das normal? Kann ich von der Firma Stromer ggf. eine Garantieerklärung bekommen? In den Papieren wird zwar auf die Garantiezeit von 2 Jahren hingewiesen. Eine eigentliche Garantieurkunde war aber nicht dabei.
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#2
Das müsste wohl oder übel über den eigentlichen Händler in München geregelt werden. Ich hab meines im Internet bestellt und mich vorab informiert und nachgefragt.
Es hiess, dass sie(der Händler) sich bei Problemen mit anderen Händlern in meiner Region absprechen würden und wenn es niemand repariert, sie es per Spedi abholen würden lassen. Den Fahrradhändlern vor Ort geht es offenbar noch zu gut, sieht man teils an dem Monat Wartezeit zum nächsten Termin..
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#3
Auch ich habe mein ST3 Pinion im Internet gekauft, bekomme aber auch bei meinem Händler vor Ort den notwendigen Service im Garantiefall.
Ich habe allerdings den Kauf vorher mit ihm abgesprochen, er konnte das Rad nicht liefern.

Laut Aussage meines Händlers liegt das Problem mit den Garantiefällen an einer anderen Stelle:
Stromer (und wahrscheinlich alle anderen Hersteller auch) zahlt nicht das, was der Händler oder die Werkstatt normalerweise dem Kunden in Rechnung stellt, die Stundensätze im Garantiefall sind reduziert. Das nimmt der Händler in Kauf, aber nur wenn er vorher durch den Verkauf des Rades auch einen Gewinn erzielen konnte.

Verständlich also wenn sich eine Werkstatt eines Rades nicht annehmen möchte, bei dem sie nach einer Reparatur auf Kosten hängen bleibt.
Ich habe volles Verständnis dafür. Oft -und nicht nur bei Fahrrädern- wird bei den Händlern vor Ort geschaut und ausprobiert bzw. probegefahren und dann im Netz günstiger gekauft. Hat man dann ein Problem mit der Ware soll wieder der Händler vor Ort herhalten.
Da läuft bei uns Kunden etwas falsch wenn wir meinen "der muss doch..."!
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#4
Ich muss mich korrigieren. Was ich gestern gesagt habe, war die Auskunft an der Theke. Heute hat mich der zuständige Fahrradmechaniker der Firma "Rad ab" hier in Düsseldorf angerufen und erklärt, dass er die Angelegenheit als Garantieschaden laufen lassen wird. Er erschien mir auch hinsichtlich seiner Feststellungen zum Fehler sehr kompetent. Ich möchte daher an dieser Stelle der Firma Rad ab doch einen kundenfreundlichen Service attestieren. Man hat das Rad, das ich gestern ohne Anmeldung einfach dort vorbei gebracht habe, auch innerhalb eines Tages untersucht und mich telefonisch informiert. Ich bin also im Moment sehr zufrieden.

Das von Osnabrücker angesprochene Problem ist bekannt. Daher gibt es Produkte, deren Verkauf über das Internet vom Hersteller nur dann akzeptiert wird, wenn dabei der offizielle Listenpreis verlangt wird, wie auch im Einzelhandel. Natürlich ist es unfair, die Beratung und Erprobung in Anspruch zu nehmen und dann woanders im Internet zu kaufen. Andererseits wird ein guter Verkäufer die Mehrzahl der Interessenten dazu bringen, bei ihm zu kaufen. Ich spreche auf Kompetenz und Freundlichkeit immer sehr an.
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