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Fahren auf Feldweg, Bußgeld in Deutschland?
#1
Hallo,

Ich hatte heute früh um 6:00 Uhr eine Begegnung mit der (deutschen) Polizei. Ich war auf meinem normalen Weg zur Arbeit und habe dabei ein 2 km langes Stück auf einem Feldweg zu fahren. Dieser Weg ist für Autofahrer und Motorradfahrer gesperrt, für Fahrradfahrer freigegeben. Es handelt sich um einen breiten asphaltierten Weg.
Es ist mir natürlich klar, dass ich dort mit meinem Stromer in Deutschland nicht fahren darf.
Nachdem ich das "Durchfahrt verboten Schild für Autos und Motorräder" ca. 200 m passiert hatte sah ich hinter mir ein Blaulicht und hielt an.
Die beiden freundlichen Polizisten wiesen darauf hin, dass ich diesen Weg nicht befahren darf. Ein Polizist meinte, er hätte mich schon mehrfach beim Befahren dieses Weges beobachtet. 
Danach haben wir uns noch 5 Minuten über mein ST 5 ABS unterhalten. Die beiden Polizisten schienen sehr interessiert.
Er ließ sich meine Ausweispapiere zeigen und wies darauf hin, dass im Wiederholungsfalle mit einem Bußgeld zu rechnen sei. Danach sollte ich wenden und mir einen legalen Weg suchen, was ich dann natürlich auch getan habe.

Meine Frage an euch:
Hat ihr ähnliche Erfahrungen gemacht.?
Habt ihr in solchen Situationen ein Bußgeld zahlen müssen, und wenn ja in welcher Höhe?
Wie wird dies in den europäischen Nachbarländern gehandhabt?


Gruß
JürgenG.
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#2
Hallo,

Ich bin einmal auf einem Radweg angehalten worden.Das war während einer Fahrradkontrolle die in Bonn hin und wieder stattfindet.Das ist halt sehr lukrativ weil kurz vorher ein Stoppschild ist, das alle überfahren.
Karte wurde dann mit 10,00 Euro belastet.das ich den Radweg nicht benutzen darf fiel in einem Nebensatz.
Ich bin auch schon auf den Radweg geschickt worden, lief über Lautsprecher ,da bin ich fast vom Rad gefallen.
Ich fahre auch Feldwege und hatte da noch nie ein Problem.Da fährt ausser mir auch fast niemand.

Insgesamt auch erst zwei Kontrollen, einmal wie geschrieben und einmal auf der Strasse, da wollten sie die erforderlichen Papiere sehen.Schien eher Langeweile zu sein.

Beide Male war ein grosses Interesse an Technik und Preis vorhanden.Technik antworte ich gerne,Preis können sie dann aber googeln.
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#3
Ich befahre auch Feldwege, bin noch nie angehalten worden, weil dort bisher noch nie eine Kontrolle stattfand. Auf dem Radweg wäre ich vorsichtiger, vor allem, wenn man das Kennzeichen ersichtlich montiert hat.

Besser hat man es in Tübingen: dort hat der Bürgermeister Boris Palmer absichtlich die Verkehrsschilder "S-Pedelecs frei" überall anbringen lassen.
Also wenn man will, geht es.
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#4
Dass man in Deutschland (und sonst in Europa?) mit dem Stromer nicht auf dem Radweg fahren darf, ist für mich unbegreiflich. In der Schweiz ist es gerade umgekehrt und ich bin froh, dass ich auf dem Radweg fahren darf/muss.

Wenn ich auf einem Feldweg unterwegs bin, der für Motorfahrräder verboten ist, dann mache ich es so resp. würde ich es so machen (weil ich hatte noch nie Kontakt zu einem Polizisten deswegen): Ich würde schnell den Motor ausschalten und sagen, ich sei ohne Antrieb unterwegs. Das ist ja erlaubt. ;-)
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#5
Sali Zäme,
Bin schon sehr viel in ganz Deutschland mit meinem Stromer gefahren. Auch schon auf grösseren mehrtägigen Touren mit meiner Frau zusammen. Auf den grossen Touren haben wir jeweils einen Trolley angehängt, sonst die Nummer nicht gut zu sehen. Was ein Grund sein könnte, dass wir noch nie angehalten wurden. Sonst noch nie ein Problem mit der Polizei gehabt.
Nun ja, die regeln in Europa sind nicht wirklich überschaubar.
Normalerweise darf man mit den schnellen E-Bikes in Europa nicht auf den Radwegen fahren. Ausser in der Schweiz, da muss man. Aber man muss schon ein wenig verrückt sein, vor allem in Deutschland (Tempo 100 ausserorts), wenn man mit seinem Stromer auf der Landstrasse fährt, obwohl es daneben einen Fahrradweg gibt.
Noch undurchschaubarer wird es beim Thema Helmpflicht. EU-Recht sagt: Motorradhelm
In Deutschland: Fahrradhelm wird geduldet.
Italien: Konsequent Motorradhelm. Da wird auch schon mal ein E-Bike eingezogen.
Schweiz: Fahrradhelm erlaubt.
Der Rest weiss ich nicht.
Auf der Seite TCS.ch ist eine Auflistung dazu zu finden.

Gruss Tomi
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#6
(16.01.2023, 17:37)t.mathys@sunrise.ch schrieb: Bin schon sehr viel in ganz Deutschland mit meinem Stromer gefahren. Auch schon auf grösseren mehrtägigen Touren mit meiner Frau zusammen. Auf den grossen Touren haben wir jeweils einen Trolley angehängt, sonst die Nummer nicht gut zu sehen. Was ein Grund sein könnte, dass wir noch nie angehalten wurden. Sonst noch nie ein Problem mit der Polizei gehabt.

Hallo Tomi,

freut mich, dass Dein Rezept bisher funktioniert hat.
Leider ist es in Deutschland auch verboten einen Anhänger an ein S-Pedelec zu hängen, an einem normalen E-Bike ist dies erlaubt. Das muss man nicht unbedingt verstehen.

Ich habe zu meiner Eingangsfrage noch einen ganz guten Artikel zu den Regeln in Deutschland gefunden, in diesem Artikel ist auch der aktuell gültige Bußgeldkatalog enthalten. Leider fehlt eine Aussage zu "Fahren auf Feldweg", wahrscheinlich gelten analog die Preise zu "Fahren auf Radweg".

https://mobility-talk.com/bussgeldkatalo...c-tabelle/

Grüße aus dem Nordschwarzwald
Jürgen
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#7
Ich habe auch einmal 10 Euro bezahlt für Fahren auf dem auf der Fahrbahn markierten Radweg, also kein extra Radweg.
Kikeriki
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#8
Ich musste einmal 20,-€ berappen , da ich ca. 20 Meter auf der falschen Seite gefahren bin.
Kam von der Bank , bin dann über einen Marktplatz und weitere 20 Meter auf dem Radweg gefahren um dann im Kreisverkeht auf di3 richtig3 Seite zu wechseln.
Dort hat mich dann die Polizei gestoppt.
War echt ärgerlich, da ich sonst immer richtig fahre.

Grüße aus der Grafschaft Bentheim
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#9
(17.01.2023, 09:35)JuergenG. schrieb:
(16.01.2023, 17:37)t.mathys@sunrise.ch schrieb: Bin schon sehr viel in ganz Deutschland mit meinem Stromer gefahren. Auch schon auf grösseren mehrtägigen Touren mit meiner Frau zusammen. Auf den grossen Touren haben wir jeweils einen Trolley angehängt, sonst die Nummer nicht gut zu sehen. Was ein Grund sein könnte, dass wir noch nie angehalten wurden. Sonst noch nie ein Problem mit der Polizei gehabt.

Hallo Tomi,

freut mich, dass Dein Rezept bisher funktioniert hat.
Leider ist es in Deutschland auch verboten einen Anhänger an ein S-Pedelec zu hängen, an einem normalen E-Bike ist dies erlaubt. Das muss man nicht unbedingt verstehen.

Ich habe zu meiner Eingangsfrage noch einen ganz guten Artikel zu den Regeln in Deutschland gefunden, in diesem Artikel ist auch der aktuell gültige Bußgeldkatalog enthalten. Leider fehlt eine Aussage zu "Fahren auf Feldweg", wahrscheinlich gelten analog die Preise zu "Fahren auf Radweg".

https://mobility-talk.com/bussgeldkatalo...c-tabelle/

Grüße aus dem Nordschwarzwald
Jürgen
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#10
Bin im Berufsverkehr auf dem Radweg zwischen den Radlern mitgeschwommen, hat die Rennleitung nicht interessiert, obwohl wir uns mehrfach durch stop and go passiert haben.
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