(20.11.2021, 18:00)Laserengine01 schrieb: Was wiederum heißt, dass diese Komponenten eher beim Schnellfahren auf glatter Fahrbahn zum Zuge kommt...?....
Ja, die Nutzung der Sache richtet sich an die Powerplay & Uptempo - Fraktion. Aber einfach nur "dran haben" ist auch toll.
(20.11.2021, 18:00)Laserengine01 schrieb: Weil Du, bluecat, schilderst, dass diese Neuerung eine Schwachstelle bei dem (Stromer-)Typ von Velo schließt, wirft dies höchstens noch die Frage auf, ob diese Neuerung bei anderen Fahrrädern anderer Hersteller eventuell schon vorhanden ist...
Es gibt zwei Marketingkonzepte für den Umgang mit Neuerungen:
- Früh bekanntgeben und die Kunden dann Monate bis Jahre hinhalten, bis die Sache endlich lieferbar ist. Das haben wir z.B. beim Flyon von Haibike mit dem TQ Motor so gesehen
- Zum Verkaufsstart bekanntgeben, um die Mitbewerber zu Überrumpeln. Das Beispiel hierzu ist der 726Wh Akku am Lightrider E2 Pro von Thömus
Der Patentrechtliche Aspekt kann auch ein Grund für das NDA sein. Die Anmeldung zum Patent erfodert eine vorherige Geheimhaltung der Erfindung. Neben dem Patent gibt es noch den Marken und den Formenschutz.
Tatsächlich ist die Sache bisher noch bei keinem Mitbewerber aufgetaucht oder angekündigt worden.