05.08.2021, 22:52
(05.08.2021, 11:09)Gevatter schrieb: Haha wir haben Antworten im Stundentakt :-D
Mein Fehler.
Ich war zu ungenau, die Präzisierung von @Xeneticles ist voll OK. Ist auf dem Rot/Weissen Schild ein Töffli und ein Velo, dann ist die Durchfahrt mit dem Stromer verboten. Solche Tafeln finden sich bei Einfahrten zu Tunnels, Schnellstrassen und Galerien.
Eingangs Fussgängerzonen oder ähnlichem gibt es auch die Variante: "Velo gestattet" in Textform. Hier ist das Stromer fahren ohne Motor (womit gemeint ist: So langsam wie ein Velo) erlaubt.
An Ampeln findet sich manchmal ein schwarzes, quadratisches Schild mit einem gleben Velo drauf. Dies erlaubt - ganz nach DDR-Regelung - das Rechtsabbiegen auch bei Roter Ampel.
Weshalb ist das so komplex?
Der Gesetzgeber wollte die schellen E-Bike mit möglichst vielen Vorteilen im Strassenverkehr ausstatten. Dies mit dem Ziel, das Pendeln mit dem 45er attraktiver als das Autofahren zu machen. Gleichzeitig soll es keine übergrossen Geschwindigkeitsunterschiede zwischen den Nutzern der selben Verkehrsfläche geben.