Dieses Forum verwendet Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies um deine Login Daten zu speichern (sofern Du registriert und angemeldet bist) bzw. deinen letzten Aufenthaltsort (wenn nicht registriert und angemeldet). Cookies sind kleine Textdateien, die auf deinen Rechner gespeichert werden. Die von diesen Forum gespeicherten Cookies werden ausschließlich für Zwecke dieses Forums verwendet und nicht von Dritten ausgelesen. Sie stellen kein Sicherheitsrisiko für deinen Rechner dar. Cookies werden in diesem Forum auch verwendet, um die Anzeige bereits gelesener und noch ungelesener Themen zu unterscheiden. Bitte bestätige, ob Du Cookies zulassen möchtest oder nicht.


Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
ST5 Bremssystem wechseln -> Verlust Betriebserlaubnis?
#1
Der Titel sagt es ja schon. Es gilt allgemein die Überzeugung, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn man das Bremssystem wechselt. Nun bin ich im Stromer-Facebook-Forum von einem User darauf aufmerkwürdig gemacht worden, dass man das so allgemein nicht behaupten könne. Wenn es für die Bremsanlage eine Zulassung für 45km/h-Bikes gäbe, dann könne man das tun.

Er verwies auf ein PDF mit dem malerischen Titel: "Leitfaden für den Bauteiletausch bei schnellen E-Bikes / Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h."

https://www.dropbox.com/sh/uimwf7l3korzw...018_DE.pdf

   

Tscha. Wenn die Magura MT4e und MT5e eine entsprechende Typenfreigabe haben (was ich nicht weiß), dann müsste man die sich risikolos einbauen können.

Oder wie seht Ihr das?
Zitieren
#2
(05.03.2021, 17:26)eweelz schrieb: dann müsste man die sich risikolos einbauen können.

Zu Tode geschützt ist auch gestorben

So ein Titel, kürzlich in der NZZ erschien. Aber mit deinen pdf lässt sich die Deutsche Krankheit noch besser beschreiben. Nach der Lektüre wurde mir klar, dass der Fall des Ventildeckels vergessen würde. Gewiss wird sich der TÜV, der bei Brustimplantaten und Staudämmen im Verdacht steht, Gefälligkeitsgutachten auszustellen, sich der Problematik annehmen und eine EU-Richtlinie erwirken.


Also sehe die Sehe wie beim Umrüsten auf den M99pro: Wenn das Teil per se erlaubt ist, wird es gemacht. Du bist aber in der Nachweispflicht, was bei Supernova einfach ist.

Du kannst natürlich auch die Behörden anfragen, wie sie's gerne hätten. Nur: Was könnte dies auslösen?
Zitieren
#3
Hallo eweelz

Wenn du sicher gehen willst, würde ich das Straßenverkehrsamt anfragen. Die Antwort sollte ja konkret sein.
Zitieren
#4
(05.03.2021, 20:19)Hannes Buskovic schrieb: Wenn du sicher gehen willst, würde ich das Straßenverkehrsamt anfragen. Die Antwort sollte ja konkret sein.

Jetzt machst Du auch noch Witze über Merkelland, wo führt dies noch hin?
Zitieren
#5
(05.03.2021, 20:19)Hannes Buskovic schrieb: Hallo eweelz

Wenn du sicher gehen willst, würde ich das Straßenverkehrsamt anfragen. Die Antwort sollte ja konkret sein.

Länderkürzel übersehen Wink 

==> Es geht um die Situation in Deutschland.
Zitieren
#6
Wieso, ich würde trotzdem das Strassenverkehrsamt in Merkelland fragen :-). Wen sonst?

Länderflagge registriert und Namen sowieso bereits irgendwo in Frankfurt oder Wiesbaden zugeordnet :-P
Zitieren
#7
Theorie vs. Praxis 

In der Theorie darfst du am Bremssystem nichts verändern. 

Jetzt die Praxis. Niemanden interessiert welches Bremssystem du an dein S-Pedelec schraubst. Hauptsache die Bremse funktioniert. Du willst ja sicherlich eine qualitativ bessere Bremse einbauen.

Wenn man mit der Fragestellung bei einer Behörde( Zulassungsstelle, TÜV) aufschlägt, bekommt man als Antwort ein fragendes Gesicht und falls sich der Gefragte informiert, hört man die Theorie.
Zitieren
#8
theoretisch Freigabe vom Hersteller Magura erhalten und bei TüV/Dekra ordnungsgemässen Anbau (Einzelabnahme) bestätigen lassen und Dokument mitführen.
Zitieren


Gehe zu: