10.01.2022, 23:19
(07.01.2022, 02:02)eiger2polux schrieb: Ich habe jedoch ein E-Bike mit gewissen Leistungsmerkmalen gekauft, wovon eines, in der verlängerten Garantiezeit wohlgemerkt, nicht mehr funktioniert und Stromer sogar eine Reparatur machen könnte.
Nun, es ist in beiden Fällen - UKW und 2G - Force Majeur, der Verkäufer kann nichts dafür.
Mit der Garantieverläerung kommt allerdings eine neue Komonente ins Spiel. In den aktuelle Garantiebestimmungen ist die GSM-Netzfrage ausdrücklich wegbedungen. Aber war das beim Kauf schon so und wurden bei der Verlägerung die Originalbedingungen verlängert?
Weisst Du, ob Dein Rechtsschutz diese Frage geklärt hat?
Ansonsten fällt mir noch die Verletzung von Treu und Glauben ein. Als Käufer eines Stromer der mit der speziellen GPS-Basierten Sicherung ausgestattet ist, stellt der Wegfall ebendieser einen gravierenden Mangel dar, den Du nicht erwartenn konntest. Die letzte Option wäre das Erkennen eines Sittenwiderigen Vertrages. Das halte ich im Fall von Stromer aber für ausgeschlossen.