06.09.2020, 18:34
(04.09.2020, 14:35)bigdean schrieb: Die Aussage von Stromer wurde bestätigt, dass sie nichts für das Abschalten von 2G können und somit auch nicht den Ersatz der 2G-Module auf Garantie machen müssen.
Ist der TCS dein Rechtsschutz?
Diese Argumentationsline ist ein juristisches Armutszeugnis. Mit dem Argument, unser Lieferant bietet die Sache / Dienstlseistung nicht mehr an verfällt der Garantieanspruch nicht sondern geht in eine Ersatzlösung über.
Aber es gelten immer die Garantiebestimmungen von Stromer. Aktuell steht dort:
Zitat:Ausfälle der OMNI Funktionen aufgrund von eingeschränkten oder nicht vorhandenen Netzwerkverfügbarkeiten.
Die Frage ist, ob dies auch schon vor 23 Monaten dort stand...