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ST3 Lenker höher stellen
#31
Die Aussage von Stromer, dem Hersteller, ist doch ganz klar: 
"Es ist nicht erlaubt den Lenker gegen ein Modell fremdes Ersatzteil zu tauschen, denn der Lenker ist ein Bestandteil der Homologation. Sie würden die Betriebserlaubnis verlieren". Wohl u.a. um solche Situationen durch unsachgemässe Umbauten nach menschlichem Ermessen auszuschliessen.

Was immer andere Hersteller da sagen ist irrelevant. Auch eine amtliche Stelle wird wohl kaum Hand bieten essentielle Teile eines Fahrzeugs als Fremdteile zuzulassen auch wenn diese die rechtlichen Grundlagen erfüllen.

Zurück zum eigentliche Grund der Geschichte: 
Der Kauf eines Bikes fängt mit einer sauberen Evaluation an, umso mehr, je teurer der eigene Traum sein wird. Dazu gehört ein korrektes Bike-Fitting. Passt da beim Wunschkandidaten etwas nicht hat man zwei Möglichkeiten:
- Man kann sich einer anderen Marke zuwenden welche die Bedürfnisse abdeckt oder
- Der Wunschkandidat lässt sich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und im Einklang mit dem Hersteller auf die eigenen Bedürfnisse anpassen. Beim ST3 ist das u.a, der Fall wo verschiedene Vorbauten und Lenker bei Bestellung konfiguriert werden können.

Klar gibt es zuhauf Beispiele wo in Eigenregie Änderungen an Gadgets vorgenommen werden, ungeschaut der technischen Betriebserlaubnis oder schlimmer ausserhalb den Sicherheitsmargen. Letzteres kann dann Leib und Seele gefährden. Auch da gibt es leider genug traurige Beispiele. Zu guter Letzt muss jeder selber sein Handeln verantworten. 

NB: Und, diese Geschichte hat nun wirklich nichts mit: "Langsam verstehe ich warum sich immer mehr Händler von Stromer verabschieden und keine neuen dazu kommen". Stromer zeigt hier einfach den rechtlichen Rahmen auf. Händler tun gut daran sich daran zu halten um nicht in die Haftung zu kommen.
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#32
(10.03.2024, 03:37)ST2-jsg schrieb: Die Aussage von Stromer, dem Hersteller, ist doch ganz klar: 
"Es ist nicht erlaubt den Lenker gegen ein Modell fremdes Ersatzteil zu tauschen, denn der Lenker ist ein Bestandteil der Homologation.
Die Aussage von Microsoft ist auch ganz klar. "Das Betriebssystem darf nicht als gebraucht nach der Nutzung verkauft werden."
Nach deutschen Recht darf es das aber schon und Microsoft hat da auch nie gegen geklagt.
In Deutschland gelten Gesetze und Verordnungen und nicht Aussagen der Hersteller.
(10.03.2024, 03:37)ST2-jsg schrieb: Der Kauf eines Bikes fängt mit einer sauberen Evaluation an, umso mehr, je teurer der eigene Traum sein wird.
Das habe ich gemacht.
Rahmengröße L ist für Körpergröße bis 1,88 m und Rahmengröße XL ab Körpergröße 1,85.
Ich bin 1,84 m groß, also ist die Rahmengröße L für mich richtig.
Allerdings müsste ich bei einem XL Rahmen wohl nicht den Lenker höher stellen.
Eine Probefahrt wird niemals zu einer Überlastung des Trapezmuskels führen. Das passiert nicht an einem Tag.

(10.03.2024, 03:37)ST2-jsg schrieb: NB: Und, diese Geschichte hat nun wirklich nichts mit: "Langsam verstehe ich warum sich immer mehr Händler von Stromer verabschieden und keine neuen dazu kommen". Stromer zeigt hier einfach den rechtlichen Rahmen auf. Händler tun gut daran sich daran zu halten um nicht in die Haftung zu kommen.
 Wie oben beschrieben gibt nicht der Hersteller den rechtlichen Rahmen vor.
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#33
(09.03.2024, 20:55)Reese schrieb: Wenn sich ein Händler weigert Dir was zu verkaufen & einzubauen, er also auf Umsatz und einen zufriedenen Kunden verzichtet ... dann klingeln bei mir definitiv die Alarmglocken.

Kommt auf den Händler an.
Wenn man einen Servicetermin erst in 3 Wochen bekommt, dann vermute ich, dass es dem Händler ziemlich egal ist, ob er dem nächsten Anrufer einen Servicetermin auch erst in 21 Tagen, oder weil er dich verloren hat, in 20 Tagen anbieten kann.
Dieser Frankfurter Händler hatte sich bisher nicht durch Arbeitseifer bei mir hervorgehoben. So gab es in dem Übergabeprotokoll zwei Punkte, die abgehakt wurden, definitiv aber nicht gemacht wurden. Der eine Punkt ist eher witzig. Dort wurde bestätigt, dass die Klingel "ok" ist, der andere, dass ein Softwareupdate gemacht wurde. Der letzte Punkt war besonders relevant, weil der Akku defekt war, Stromer aber verlangt, dass die völlig veraltete Software erst auf den neuesten Stand upgedatet wurde. Sollte die Fehlermeldung des Akkus dann immer noch bestehen, dann würden sie diesen austauschen. Wie mein Benutzername vermuten lässt, lebe ich nicht in der Großstadt und die Netzabdeckung ist hier sehr dürftig. Letztlich bin ich zum nächsten Funkmast gefahren und habe dort gewartet bis das Update erfolgte. In Frankfurt wäre das für die Firma kein Problem gewesen. Dort ist das Netz gut. Deshalb durfte ich dann mehrere Wochen mit einem neuen Rad ohne Akku verbringen weil der Händler mir auch nicht übergangsweise einen Ersatzakku zur Verfügung stellte.
Im Forum hat ein Teilnehmer (Vielen Dank an Joro) dann auf ein Sonderangebot von Stromer -Akkus hingewiesen und ich habe mir einen Zweitakku für den halben Preis gekauft.

Gegen ein Klingeln von Alarmglocken spricht auch, dass der Händler im Juli 2023 bei der Seviceterminierung noch mit mir vereinbart hatte, den Lenker auszutauschen. Als ich dann da war, wollte man mir den Vorbau wg. Rückrufaktion gegen einen Komfortvorbau tauschen. Als man dann sah, dass ich schon einen Komfortvorbau habe, war davon nicht mehr die Rede. Es nervt einfach wenn man bei jedem Kontakt etwas anderes hört. Hinzu kommt das auch andere Arbeiten nicht zu meiner Zufriedenheit gemacht werden.
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