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Wird die Motorsperre & GPS beim ST5 mittlerweile als Diebstahlschutz akzeptiert?
#1
Oder muss man weiterhin ein Bügelschloss oder eine Kette zum verbinden des Rades mit einem festen Gegenstand "mitschleppen" um den Diebstahlversicherungsschutz nicht zu gefährden?
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#2
Kommt wahrscheinlich auf die Versicherung an . Ich benutze immer ein Kettenschloss welches um die Sattelstange gewickelt ist wenn ich irgendwo was Rad abstelle wo es mir nicht ganz geheuer ist . Finde ich jetzt keine grosse Mühe .
Grüsselis Jan
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#3
@Fuzzi, schriftlich nachfragen bei deinem Versicherer. Motorsperre und GPS wird wohl kaum in den Versicherungsbedingungen erwähnt sein.
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#4
Das ist das Problem. Alle meine Anfragen bei den Versicherungen ergaben im Prinzip folgende Antwort: "Da bin ich mir nicht sicher. Ich würde auf jedenfalls das Fahrzeug mit einem festen Gegenstand verbinden um auf der sicheren Seite zu sein."


Hat jemand von euch eine Diebstahlversicherung, bei der das nicht erforderlich ist?
Falls ja, wäre ich für einen Hinweis dankbar....
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#5
Du könntest den Sachbearbeiter (Kundenservice/Vertragsseitig) darum bitten deine Frage an die Schadenabteilung weiterzuleiten. Eventuell kann ein Mitarbeiter im Schadenbereich eine differenzierte Antwort geben.
Jedoch bezweifle ich dies weil: Es wird kaum Referenzfälle geben die sie bereits effektiv regulieren mussten. Und in den AVBs (Allgemeine Versicherungsbedingungen) wirst Du den Passus finden, dass das Rad mit einem Schloss gesichert sein muss. Manche schreiben vielleicht noch "mit einem festen Gegenstand verbunden". Andere Versicherer verzichten vielleicht auch auf den "festen Gegenstand". Aber von GPS und elektronischer Wegfahrsperre wirst Du in AVBs für Fahrräder/E-Bikes wohl aktuell nie lesen. Dafür sind Stromer bzw. E-Bikes mit Internetverbindung, GPS und elektr. Wegfahrsperre viel zu selten und exotisch.
Solang Dir das also niemand schriftlich bestätigt, bleibst Du in einem grauen Bereich und gehst besser mit einem Schloss auf Nummer sicher.

Es bestand ein Kollektivvertrag der Mobiliar Versicherung in der Schweiz, über welche Stromer ein paar Jahre lang bis Ende 2019 einen Diebstahlschutz angeboten hat. Einer der beiden Vertragsparteien hat diesen Vertrag aber per 31.12.2019 gekündigt und es wird nicht mehr angeboten. DIese hatten die Versicherungsbedingungen erweitert, dass die elektr. Wegfahrsperre als Diebstahlschutz ausreicht und somit die Versicherungsdeckung gegeben ist. Hilft Dir aber leider auch nicht weiter.
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#6
Hannes, danke für Dein Statement. Wie man Versicherungen kennt, werden die im Schadensfall sicherlich keine Kulanz walten lassen und sich auf die AVB berufen, dass kein Schloss zur Diebstahlsicherung eingesetzt worden ist und somit einen Schadensübernahme ablehnen….


Schade eigentlich, dass neue und sichere Technologien nicht berücksichtigt werden.
Übrigens: Bei VanMoof kann man wohl eine Zusatzversicherung beim Kauf eines Ebikes abschließen, die einem im Falle des Diebstahls das entwendete Ebike zurückbringt, bzw. die einem bei erfolgloser Wiederbeschaffungsbemühung ein neues Bike zur Verfügung stellen.

Das wäre ja mal eine (added-value) Zusatzleistung, die Stromer seinen Kunden auch anbieten könnte….?
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#7
Ein Fahrrad einfach wegtragen zu können, wenn auch mit blockiertem Motor und GPS-Funktion halte ich nicht für eine sichere Technologie.
ALs "Nice-to-have" eine schöne Ergänzung. Ich nutze für mein Lastenrad auch ein GPS-Schloss, aber würde mich nie allein darauf als Diebstahlschutz verlassen wollen.
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#8
(26.04.2020, 13:44)Martin72 schrieb: Ein Fahrrad einfach wegtragen zu können, wenn auch mit blockiertem Motor und GPS-Funktion halte ich nicht für eine sichere Technologie.
ALs "Nice-to-have" eine schöne Ergänzung. Ich nutze für mein Lastenrad auch ein GPS-Schloss, aber würde mich nie allein darauf als Diebstahlschutz verlassen wollen.

Sehe ich auch so!
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#9
(26.04.2020, 13:44)Martin72 schrieb: Ein Fahrrad einfach wegtragen zu können, wenn auch mit blockiertem Motor und GPS-Funktion halte ich nicht für eine sichere Technologie.

Hier liegt ein Grundlagenirrtum vor!

Die GPS-Funktion dient dazu, den Stromer NACH dem Diebstahl wiederaufzufinden.

Die Wegfahrsperre dient dazu, den Diebstahl zu erschweren und die Verwendung zo 100% zu Verunmöglichen.

Hierin liegt der wesentliiche Unterschied zu den in der Autoindustrie üblichen Sicherungen: Ein Auto lässt sich einfach auf einen Transporter laden und ein GPS Gerät kann ausgebaut werden. Ein getohlenes Auto kann deshalb (im Ausland zugelassen und) weiterhin verwendet werden.
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#10
Wink 
Ja da hätte ich auch ein paar Verständnis Fragen, das GPS des Stromers lässt sich nicht ausbauen? 
GPS Jammer gibts zur genüge, ist doch ein leichtes das zu stören....

Und was bringt die integrierte SIM?
Davontragen geht recht einfach, und wenn dem Ebike der Saft ausgeht, und zwar komplett, dann geht alles nichtmehr.... also dann gibt es keinerlei Schutz mehr.
Nur Fahren wird halt schwer, weg ist das Rad aber dann trotzdem....

Oder versteh ich da was gänzlich falsch? ;o)
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