09.02.2020, 20:31
(08.02.2020, 13:36)Hotzenplotz100 schrieb: Vertragspartner ist der Händler.
Wir sind uns einig.
Ich will dich nicht zum erneuten Versuch mit Stromer überreden! Das Geschirr ist zerschlagen, da hiflt nur Wechsel von Händler und Marke.
Was mich interessiert sind die Umstände, weshalb der Händler keine akzeptabele Unterstüzung bieten konnte.