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Einbau einer Federsattelstütze zulässig?
#11
(29.04.2020, 09:48)StromBaer schrieb: Ich kann die Einschätzung von Flachlandstromer nicht unterstützen. Seit drei Monaten fahre ich die Cane Creek Thudbuster LT und bin sehr zufrieden. Vielleicht waren die falschen Dämpfer für dein Gewicht verbaut?

Der Unterschied kommt mit dem Tempo; nur eine Stahlfeder reagiert schnell genug. Ein weiteres Problem ist die variable Distanz Sattel-Pedal beim Einfedern.

Ob dies alles eine Rolle spielt, ist dem jeweiligen Nutzer überlassen.
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#12
(23.07.2019, 01:54)Cephalotus schrieb: Die G2 von BySchulz hat eine Zulassung für L1e Fahrzeuge und damit ist man versicherungstechnisch aus dem Schneider. (zumindest in der EU, Schweizer Gesetze kenne ich nicht)

http://byschulz.com/wp-content/uploads/2...180308.pdf

Stromer kann natürlich die Garantie nach Beleiben einschränken und auch das Fahren mit Krawatte ausschließen oder den Handschugtyp vorschreiben. Andererseits kannst Du im Garantiefall auch eine beliebige Geschichte erzählen.


Hallo, Frage: muss ich die G2 trotz Zulassung trotzdem vom TÜV eintragen lassen? Denn erloschene Betriebserlaubnis wg Veränderung der Bauteile ist doch sonst trotzdem gegeben. Und die Versicherungen drücken sich doch immer gern um Zahlungen im Schadensfall. Mir ist zwar in 55 Jahren auf dem Rad nichts passiert, aber 45km/h sind da schon nochmal etwas anders. 

Ich habe die Thudbuster LT von meinem 25er-Rad auf dem St2  montiert und werde damit mal zum TÜV fahren. Sicher ist sicher, egal, was das kostet. 
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