05.08.2019, 15:05
Leider kennen wir die Gründe für die Einstellung nicht. Im "Parallelforum" wurde viel diskutiert, dass es mit der L1e-A COC für das Stromer ST1x zu tun hat, in der eine Höchstgeschwindigkeit von 20km/h eingetragen ist. Aus diesem Grund sollte eine Helmpflicht nicht bestehen.
Ich vermute eher, die Einstellung des Verfahrens beruht darauf, dass sich die Ordnungsbehörden für 20,-€ den Stress mit Widerspruch und ev. Gerichtsverfahren einfach nicht antun wollen.
Ich vermute eher, die Einstellung des Verfahrens beruht darauf, dass sich die Ordnungsbehörden für 20,-€ den Stress mit Widerspruch und ev. Gerichtsverfahren einfach nicht antun wollen.