03.06.2019, 22:28
(03.06.2019, 16:06)ADAC Rechtsanwälte schrieb: Sehr geehrter Herr,Wie wär's mit:
vielen Dank für Ihre Mail, die uns zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet wurde.
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Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichnen benötigen. Wie für Roller- und Mofafahrer gilt auch hier die Pflicht, einen "geeigneten" Helm zu tragen. Da Geschwindigkeiten von mehr als 20 km/h nur durch schweißtreibendes Mittreten erreicht werden, erscheinen "normale" Motorhelme ungeeignet. Die Industrie ist daher gefordert, für diese kleine Gruppe gut belüftete Helme mit ausreichendem Schutz zu entwerfen.
Wegen einer technischen Einstufung wenden Sie sich im Zweifel bitte an die ADAC Abteilung Fahrzeugtechnik bei Ihrem Regionalclub.
Sorry, wir haben keine Ahnung und es interessiert uns auch nicht - aber Sie schaffen das!
Herzlichst,
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